Glättung von Signalbeträgen in der öffentlichen Verwaltung

Wurde bei den Eintrittspreisen für's Schwimmbad nicht doch aufgerundet?

Eine große Anzahl von Rechtsvorschriften enthielt DM-Beträge, oftmals "Signalbeträge", die auf "glatte" DM-Beträge lauteten. Beispiele waren Steuerfreibeträge, Ordnungsgelder, und Gebührenordnungen. Bei der Verwendung des Euro-Umrechnungskurses sich ergebende "krumme" Beträge in Euro sollten vermieden und deshalb neue, "runde" Euro-Beträge eingeführt werden. Dies betraf auch Gebühren und Preise für kommunale Dienstleistungen (zum Beispiel Eintrittspreise für städtische Schwimmbäder, Fahrpreise für städtische Verkehrsbetriebe).

"Runde" Euro-Beträge waren nicht im Wege der Umrechnung, sondern nur durch Neufestsetzung - das heißt durch "Glättung" - erreichbar. Diese Neufestsetzungen waren eine der Hauptaufgaben bei der weiteren Einführung des Euro in der Phase bis zum 1. Januar 2002. Die Neufestsetzung einer Vielzahl von Beträgen brachte erheblichen politischen Abstimmungsbedarf mit sich.

Bei der Abwägung einer Neufestsetzung waren aus der Sicht des Bundesministeriums der Finanzen folgende Gesichtspunkte wichtig:

- Die Neufestsetzung ist keine Voraussetzung für das Funktionieren der Währungsumstellung, da an die Stelle jedes "runden" DM-Betrages kraft europäischen Währungsrechts ein klar definierter Euro-Betrag tritt. Ein besonderes praktisches Problem bilden diejenigen Beträge, die an Automaten erhoben werden. Glättungen können dabei auch über Mengenanpassungen vorgenommen werden.

- Eine Neufestsetzung kann - zum Beispiel wegen der Anpassung an gestiegene Kosten - zu höheren Beträgen führen, als sie sich aus der reinen Umrechnung ergäben. Wenn Neufestsetzungen zum 1. Januar 2002 wirksam würden, entstünde der Eindruck, dass "mit dem Euro alles teurer" werde. Ein schrittweises Vorgehen der öffentlichen Verwaltung bei der Glättung entspricht deshalb der Forderung nach Preistransparenz bei der Umstellung.

- Die genaue Umrechnung ist ein entscheidender Beitrag für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Euro bei den Bürgern, weil sie zeigt, dass die Einführung des Euro keine Währungsreform, sondern ein bloßer Umrechnungsvorgang ist. Die Bürger dürften eher bereit sein, für einige Zeit mit "krummen" Beträgen umzugehen, als sich durch eine generelle Glättung auf höheres Niveau übervorteilt zu fühlen.

- Um die Akzeptanz von Neufestsetzungen in Euro zu erhöhen, sollte die Senkung des Wertes von Signalbeträgen angestrebt werden. Dazu bietet sich beim des Euro-Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583 DM eine Neufestsetzung im Verhältnis 2 DM / 1 Euro an. Das Ergebnis bei einem Signalbetrag von 10 DM wären dann 5 statt 5,11 Euro. Darin läge allerdings eine geringfügige Absenkung der Preise um jeweils rund 2,2 Prozent.

Unumgänglich waren gerade in den Kommunen Durchschnittsbetrachtungen, bei denen der Anhebungen an einer Stelle durch Absenkungen an anderer Stelle kompensiert wurde.