Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Steuerfestsetzung, Abrechnung und Erhebung

Die Steuererklärung 2001 war die letzte in D-Mark

Unternehmen konnten Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen und Lohnsteueranmeldungen bereits für den Erhebungszeitraum ab 1999 - und nicht wie zunächst geplant erst ab 1.1.2002 - wahlweise entweder in DM oder in Euro abgeben. Hierauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf ihrer Konferenz am 8. Juni 1998 in einem Beschluss geeinigt. Innerhalb der Steueranmeldung muss die verwendete Währung einheitlich sein; es darf nicht zu einem Mix aus DM- und Euro-Beträgen kommen.

Andere Steuererklärungen/Steueranmeldungen für Besteuerungszeiträume innerhalb der Übergangszeit waren in DM abzugeben, und zwar auch dann, wenn sie nach dem 31. Dezember 2001 eingereicht werden. Auch Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen wurden weiterhin in DM abgegeben. Auch individuelle Lohnsteuerbescheinigungen und Einkommenssteuererklärungen konnten erst ab dem 1.1.2002 in Euro erfolgen.

Steuerfestsetzungen erfolgten für Besteuerungszeiträume innerhalb der Übergangszeit in DM. Teilweise werden in Verwaltungsakten die Zahl- oder Guthabenbeträge in der Übergangszeit nachrichtlich auch in Euro ausgewiesen. Steuerfestsetzungen für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 beginnen, werden in Euro erfolgen.

Die internen Konten der Steuerverwaltung wurden in der Übergangszeit weiterhin in DM geführt. Der Steuerzahlbetrag kann jedoch seit dem 1. Januar 1999 unbar in Euro beglichen werden, und zwar sowohl im Wege der Überweisung als auch durch Scheckeinreichung.

Den Konten der Steuerverwaltung wurde von den Geldinstituten stets der umgerechnete DM-Betrag gutgeschrieben. Etwaige daraus resultierende Rundungsdifferenzen wurden für das Außenverhältnis zum Steuerpflichtigen nicht relevant.