Wer ist dafür verantwortlich, dass die Währung stabil bleibt?

Die Europäische Zentralbank ist das Herzstück der Währungsunion

Herzstück der Wirtschafts- und Währungsunion ist die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main. Hauptziel ihrer Arbeit ist die Erhaltung der Stabilität der europäischen Währung. Die Europäische Zentralbank hat ihre Arbeit zum 1. Juni 1998 aufgenommen. Ihr erster Präsident war der Niederländer Wim Duisenberg. Seit 2011 führt der Italiener Mario Draghi die Europäische Zentralbank.

Die Europäische Zentralbank ist von Weisungen nationaler Regierungen oder europäischer Behörden vollkommen unabhängig. Die ebenfalls von den Weisungen der Politik unabhängigen Zentralbanken der Mitgliedstaaten bleiben bestehen und bilden zusammen mit der EZB das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Das Kapital der EZB halten die nationalen Zentralbanken entsprechend der Bevölkerungszahl und wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Landes.

Die Entscheidungsgremien der Europäischen Zentralbank sind der EZB-Rat und das EZB-Direktorium. Die Geldpolitik formuliert der EZB-Rat, in dem die nationalen Zentralbankpräsidenten sowie das EZB-Direktorium Sitz und Stimme haben.

Das Direktorium, das sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammensetzt, sorgt für die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rats. Die Amtszeit beträgt für die Mitglieder des Direktoriums acht Jahre und für die EZB-Ratsmitglieder mindestens fünf Jahre.

Das Europäische System der Zentralbanken handelt zur Verfolgung seiner geldpolitischen Ziele am Markt. Die Bereitstellung von Zentralbankgeld und die Steuerung der Geldmarktzinsen erfolgt in erster Linie durch sogenannte Offenmarktgeschäfte. Die EZB hat außerdem verzinsliche Mindestreserven beschlossen: Die Geldhäuser im Euro-Währungsraum müssen 2 Prozent ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten bei den nationalen Zentralbanken des ESZB hinterlegen. Im Rahmen der Geldpolitik dienen sie der Kontrolle des Geldflusses und der Kreditgewährung.

Die Möglichkeiten des Europäischen Systems der Zentralbanken im Rahmen der Bankenaufsicht sind dagegen begrenzt. Es kann Hilfen bei der Durchführung der einschlägigen Gesetzgebung anbieten. Eine direkte Einbeziehung der Europäischen Zentralbank in die Bankenaufsicht kann mit einstimmiger Entscheidung im Rat beschlossen werden.

Mit großer Sorgfalt hat man das institutionelle Gleichgewicht bei der Verantwortung für die Geldpolitik zu wahren versucht. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt die Europäische Zentralbank die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU. Der Vorsitzende des Rates und ein Mitglied der Europäischen Kommission haben die Möglichkeit, ohne Stimmrecht an den Sitzungen des EZB-Rates teilzunehmen. Der EU-Ratspräsident kann im EZB-Rat eigene Anträge einbringen. Umgekehrt nimmt auch der EZB-Präsident an Sitzungen des EU-Ministerrates teil, soweit Punkte angesprochen werden, die im Aufgabenbereich seiner Institution liegen. Die Europäische Zentralbank legt einen Jahresbericht vor, die Direktoriumsmitglieder können bei Ausschusssitzungen des Europäischen Parlaments gehört werden.