Warum gab es nur in Deutschland keine Volksabstimmung zur Währungsunion?

Nur in Frankreich, Irland und Dänemark gab es Referenden zum Vertrag von Maastricht

Grundlage für den Weg zur europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist der in Maastricht geschlossene Vertrag über die Europäische Union. Da dieser Vertrag eine Änderung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft darstellt und in den Mitgliedstaaten Recht mit Verfassungsrang setzt, muss er von den EU-Staaten ratifiziert werden. Durch diese Ratifizierung machen die Mitgliedstaaten den betroffenen Vertrag zu einem integralen Bestandteil ihrer eigenen Rechtsordnung.

Wie dies geschieht, bleibt jedem Mitgliedstaat selbst überlassen. Dabei täuscht der Eindruck, in allen EU-Staaten ausser Deutschland sei zum Vertrag von Maastricht eine Volksabstimmung durchgeführt worden. Wie in Deutschland so wurde in den meisten EU-Staaten der Vertrag von Maastricht von den nationalen Parlamenten ratifiziert. Lediglich Irland schreibt eine Volksabstimmung zur Ratifizierung zwingend vor. In Dänemark muss das Volk abstimmten, wenn im Parlament keine zwei Drittel-Mehrheit erreicht wird. Die französische wie die britische Regierung haben die Möglichkeit das Volk zu befragen, zwingend vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.

Tatsächlich sind in drei Ländern der Europäischen Union Volksabstimmungen zum Vertrag über die Europäische Union durchgeführt worden. Die Referenden in Irland und Frankreich endeten mit einer Zustimmung zum Vertrags von Maastricht. Die Zustimmung der Dänen erhielt die dänische Regierung erst nach einem zweiten Referendum. Zuvor wurde Dänemark in einem Zusatzprotokoll das Recht zugestanden, selbst zu wählen, ob und zu welchem Zeitpunkt es der Währungsunion beitreten möchte.

Schweden ist neben Großbritannien und Dänemark noch nicht Mitglied der Währungsunion. Das Land trat 1995 der Europäischen Union bei und übernahm damit auch das Vertragswerk von Maastricht. Für die Teilnahme an der Währungsunion erfüllte Schweden nicht alle Konvergenzkriterien. Bevor Schweden der EWU beitritt, möchte auch die schwedische Regierung eine Volksabstimmung durchführen. Die britische Regierung plant ebenfalls eine Volksabstimmung vor einem eventuellen Beitritt. In Dänemark entschied sich die Mehrheit der Bevölkerung im September 2000 in einer Volksabstimmung gegen die Einführung des Euro.

In Deutschland dagegen dürfte die Bundesregierung eine entsprechende Volksabstimmung nicht durchführen - selbst wenn sie es wollte. Der Grundgesetzgeber war eindeutig: In Deutschland sind Volksabstimmungen zu Einzelfragen der Politik auf Bundesebene nicht zulässig. Denn das Grundgesetz hat sich in Deutschland eindeutig für eine repräsentative Demokratie entschieden. Danach wählen Bürger ihre Vertreter, die dann für eine begrenzte Zeit das Mandat haben, die wichtigen politischen Entscheidungen zu treffen.

Grundsätzlich werden in der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik Gesetze nicht in Rahmen von Volksabstimmungen beschlossen. Die Erfahrungen der Weimarer Republik waren für die Verfasser des Grundgesetzes ein wichtiger Grund für ihre Ablehnung von Volksabstimmungen auf Bundesebene. Nur bei Fragen der geographischen Neugliederung des Bundesgebietes oder einzelner Bundesländer ist eine Volksabstimmung im Grundgesetz vorgesehen (Artikel 29 GG). Dagegen erlauben einige Länderparlamente, beispielsweise Bayern, Volksentscheide.

In der Bundesrepublik stimmte der Bundestag mit 95 Prozent und der Bundesrat einstimmig dem Vertrag von Maastricht zu.