Erstes Euro-Einführungsgesetz: Gesellschaftsrecht, Basiszins, Münz-Schutz

Rechtssicherheit beim Diskontsatz, Öffnung des Gesellschaftsrechts

Das erste Euro-Einführungsgesetz regelt Teilbereiche der Umstellung von D-Mark auf Euro und ist zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten (Bungesgesetzblatt 1998, Teil I, Seite 1242).

Das erste Euro-Einführungsgesetz enthält das Diskont-Überleitungsgesetz (DÜG). Es regelt den Wegfall von Diskont- und Lombardsatz der Deutschen Bundesbank sowie der FIBOR-Sätze (Frankfurt Interbank Offered Rate) für Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Gesetze und Verordnungen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Euro-Einführungsgesetzes sind die enthaltenen Regelungen zur Öffnung des Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht, des Bilanzrechts und des Mahnverfahrens für die Verwendung des Euro. Den Börsen wurde ermöglicht, ab dem Start der Währungsunion am 1. Januar 1999 den Börsenpreis in Euro festzusetzen.

Die börsengehandelten Emissionen des Bundes wurden mit Beginn der Währungsunion auf Euro umgestellt. Die Schuldverschreibungen anderer Emittenten haben ebenso seit 1999 die Möglichkeit, auf Euro umzustellen.

Zusätzlich enthält das Gesetz Regelungen zum Schutz der Euro-Münzen gegen künftige Verwechslungen mit Medaillen und Marken und passt Bestimmungen im Währungsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz an das europäische Währungsrecht an.





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