Kann Deutschland aus der Währungsunion auch wieder austreten?

Gemeinsamer Integrationsschritt kann nicht einseitig zurückgenommen werden

Ein wichtiger Grundsatz des rechtlichen Regelungsgefüges, das die Europäische Union ausmacht, ist das "Irreversibilitätsprinzip". Ein kompliziertes Wort für eine einfache Regel: Wenn alle Mitgliedstaaten einen bestimmten Integrationsschritt gemeinsam beschlossen haben, kann später nicht ein einzelnes Land wieder einseitig austeigen. Ein "Europa à la carte" soll es nicht geben.

Das gilt auch für die Währungsunion. Ein einseitiger Ausstieg aus dem Vertrag über die Europäische Union ist nicht vorgesehen. Artikel 109 I schreibt fest, dass am ersten Tag der Währungsunion die Umrechnungskurse der Teilnehmerwährungen zueinander unwiderruflich festgelegt und diese Währungen durch die künftige gemeinsame Währung ersetzt werden.

Ein einseitiger Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Währungsunion ist im Rahmen des Gemeinschaftsrechts nicht möglich. Die D-Mark kann nicht einseitig "wiederbelebt" werden.