Das Steuer-Euroglättungsgesetz

Glatte Euro-Beträge für Steuergesetze und Verordnungen

Mit dem Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge vom 19. Dezember 2000 (BGBl.Teil I S. 1790) wurden die in den einzelnen Steuergesetzen und Verordnungen enthaltenen DM-Signalbeträge (Freibeträge, Pauschbeträge, Tarifvorschriften etc.) mit Wirkung zum 1. Januar 2002 auf den Euro umgestellt. Die Neufestsetzung erfolgte oft zugunsten der Steuerpflichtigen. Beispiele: Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.044 Euro (statt 1.022,58 Euro); Sparer-Freibetrag: 1.550/ 3.100 Euro (statt 1.533,88/3.067,75 Euro), Anhebung der Freigrenze für vom Arbeitgeber gewährte Sachbezüge von 50 DM auf 50 Euro.

Im Rahmen des Steuer-Euroglättungsgesetz rechnete das Bundesfinanzministerium mit Steuermindereinnahmen von rund 358 Millionen DM für die Jahre 2002 bis 2005 zu rechnen. Somit wird eine auch unter Haushaltsgesichtspunkten vertretbare Anpassung des Steuerrechts an den Euro erreicht.

In insgesamt 35 Artikeln wurden in zentralen Steuergesetzen neue Euro-Beträge eingeführt: Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Solidaritätszuschlaggesetz, Gewerbesteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, enthaltenen DM-Beträge eine Glättung. Dies soll zu einer leichteren Orientierung Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, Grundsteuergesetz, Abgabenordnung, Kleinbetragsverordnung, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Versicherungsteuergesetz, Vermögensbildungsgesetz.

 

 


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Euro-Steuerglättungsgesetz: Die wichtigsten Grenzwerte

 

 bisher in DMab 2002 in Euro
Einkommenssteuer  
Grundfreibetrag14 1007 235
Höchststeuersatz107 60055 025
Nichtselbständige Arbeit  
Arbeitnehmerpauschbetrag2 0001 044
Fahrten zur Arbeit0,70/0,800,36/0,40
Verpflegungmehraufwand10/20/466/12/24
Sachbezugs-Freigrenze5050
Geringsfügig Beschäftigte  
Monatsbetrag630325
Stundenbetrag2212
Sparen  
Sparerfreibetrag3 000/6 0001 550/3 100
Werbungskostenpauschale10051
Freigr. Spekulationsgewinne1 000512
Beteiligungssparen800408
Bausparen936480
Eigenheimzulage Neubau5 0002 556
Eigenheimzulage Altbau2 5001 278
Einkommensgrenze, ledig160 00081 807
Einkommensgrenze, verh.320 000163 614
Kinder  
Kinderfreibetrag6 9123 564
Betreuungsfreibetrag3 0241 548
Kindergeld, 1.u.2. Kind270138
Kindergeld, 3. Kind300154
Kindergeld, ab 4. Kind350179


 





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