Die drei Stufen der Wirtschafts- und Währungsunion

Zwölf Jahre des Übergangs

Stufe 1

In der ersten Stufe vom 1. Juli 1990 bis zum 31. Dezember 1993 wurde die konkrete Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) vorbereitet. Ein höherer Grad an Konvergenz sowie eine Annäherung der wirtschaftlichen Rahmendaten waren wichtige Ziele:

Wesentlich war die Abschaffung der noch verbleibenden Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Außerdem rückte die wirtschaftliche Konvergenz innerhalb der Europäischen Union stärker in den Mittelpunkt: Sofern erforderlich, haben die Mitgliedstaaten mehrjährige Konvergenzprogramme mit genauen Zielwerten für die Inflation und die Haushaltsvariablen verabschiedet. Mit diesen Programmen wurde erreicht, dass die Mitgliedstaaten über eine dauerhaft niedrige Inflation, gesunde öffentliche Finanzen und Wechselkursstabilität verfügen, wie dies der Maastrichter Vertrag als Voraussetzung für die Einführung des Euro als einheitliche Währung vorschreibt.


Stufe 2

Die zweite Stufe der WWU dauerte vom 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1998. Die wichtigste institutionelle Veränderung in dieser Stufe war die Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI). Das EWI war der Vorläufer Europäischen Zentralbank (EZB). Seine wichtigste Aufgabe bestand darin, in regulatorischer, organisatorischer und logistischer Hinsicht den Rahmen zu schaffen, den die EZB zur Erfüllung ihrer Aufgaben ab Beginn der dritten Stufe am 1. Januar 1999 benötigte. Weitere wichtige Entwicklungen der zweiten Stufe waren die Einführung wichtiger Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene.

Am 2. Mai 1998 entschied der Europäische Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs, dass elf Länder der Europäischen Union am 1. Januar 1999 den Euro einführen werden. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage einer Empfehlung des Rates “Wirtschafts- und Finanzfragen”, der Bewertungen der Europäischen Kommission und des EWI. Das Europäische Parlament wurde angehört und übermittelte eine Stellungnahme an den Europäischen Rat.

Den Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht ab Beginn der dritten Stufe einführen konnten, Griechenland und Schweden wurde eine Ausnahmeregelung gewährt. Großbritannien und Dänemark stellen in diesem Zusammenhang Sonderfälle dar: Ihnen wurden Klauseln eingeräumt, wonach sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für die Teilnahme an der dritten Stufe der WWU entscheiden können.


Stufe 3

Die dritte WWU-Stufe begann am 1. Januar 1999. Mit Beginn dieser Stufe wurde der Euro eine eigenständige Währung. Die Umrechnungskurse der nationalen Währungen jener Länder, die den Euro einführen, wurden unwiderruflich festgelegt. Außerdem wurde die europäische Währungseinheit "ECU" zum Kurs von 1 : 1 durch den Euro ersetzt.

Die neue Währung löste spätestens im März 2002 die nationalen Währungen als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel ab. Die EZB ist seit Beginn der dritten Stufe für die Geldpolitik zuständig.

Um Finanzdisziplin zur Unterstützung der einheitlichen Geldpolitik zu gewährleisten, trat gleichzeitig der Stabilitäts- und Wachstumspakt in Kraft. Außerdem entstand in der dritten Stufe das Europäische Währungssystem (EWS II). Der neue Mechanismus fördert die Bindung der "Nichtteilnehmerländer" an die gemeinsame Währung.