Bewerbung bei der EU-Kommission

Alle EU-Beamten müssen vor ihrer Einstellung ein dreistufiges Auswahlverfahren durchlaufen

Um meine Chancen auf eine Einstellung bei der Europäischen Kommission zu verbessern, möchte ich mich nicht nur für das A- sondern auch für das B-Auswahlverfahren bewerben? Ist die Bewerbung im B-Verfahren möglich, auch wenn man ein Hochschulstudium abgeschlossen hat? Was geschieht, wenn ich meinen Hochschulabschluß verschweige, um eine B-Stelle zu bekommen?

Für die Europäische Kommission gilt europäisches Beamtenrecht, nach dem Mitarbeiter in fünf Laufbahngruppen unterteilt werden:

- A-Beamte haben ein Hochschulstudium abgeschlossen,
- LA-Beamte sind Übersetzer mit entsprechendem Examen,
- B-Beamte sind Sachbearbeiter mit einer
höheren Schulbildung,
- C-Beamte führen hauptsächlich Sekretariats- und Büroarbeiten aus und verfügen über eine einschlägige Berufserfahrung,
- D-Beamte sind Mitarbeiter im technischen Dienst.

Alle EU-Beamten müssen vor ihrer Einstellung ein dreistufiges Auswahlverfahren durchlaufen: Die ersten beiden Phasen bestehen in umfangreichen schriftlichen Tests, zur dritten Phase, der mündlichen Prüfung wird dann nur noch ein geringer Teil der Bewerber eingeladen. Wer alle Prüfungen erfolgreich besteht, wird auf eine "Reserveliste" aufgenommen, die die Grundlage für Einstellungen durch die einzelnen Direktionen bildet.

Sie möchten nun Ihre Chancen auf Einstellung bei der Europäischen Kommission erhöhen, indem Sie sich nicht nur für die A-Laufbahn, sondern auch für die B-Laufbahn als Sachbearbeiter bewerben. Eine Laufbahn, für die Sie mit einem Hochschulabschluß eigentlich überqualifiziert sind. Dies ist im Rahmen des Auswahlverfahrens aber durchaus möglich. Sie können sich auch im B-Verfahren bewerben, brauchen also ihren Hochschulabschluß nicht zu verschweigen. Erst bei der C-Laufbahn ist Schluß: Hier werden Bewerber mit Hochschulexamen tatsächlich nicht mehr zugelassen.

Wie Sie, träumen viele vom "Quereinstieg" in die begehrte A-Laufbahn. Ausgangspunkte sind dabei in der Regel B- oder LA-Posten. Wie bei allen großen Behörden sind interne Stellenwechsel auch über eine Laufbahngruppe hinaus natürlich durchaus denkbar. Richtig ist aber auch: Ein solcher Wechsel ist sehr schwierig und auch selten. Wenn Sie sich als B-Beamter der Europäischen Kommission einstellen lassen, ist es sehr wahrscheinlich, daß Sie dies auch bleiben.