Schornsteinfeger in Deutschland

Hohe Hürden für die selbständige Ausübung des Schornsteinfeger-Berufs

Ich bin Franzose und arbeite seit acht Jahren im Elsass als Schornsteinfeger. Weil meine Freundin in Darmstadt wohnt, möchte ich mich dort gerne als Schornsteinfeger selbständig machen. Nun habe ich gehört dies sei gar nicht möglich. Verstößt das nicht gegen die Regeln des Binnenmarkts?

In Deutschland ist ein Schornsteinfeger nicht ein Handwerker wie jeder andere: Schornsteinfeger sind "beliehene Unternehmer", die von einer Landesbehörde für einen bestimmten "Kehrbezirk" benannt werden. Auch die von ihnen für ihre Arbeiten berechneten Preise werden vorgegeben. Um in die Bewerberliste zur selbständigen Ausübung Ihres Berufs aufgenommen zu werden, müssten Sie eine Meisterprüfung abgelegt haben.

Nun können EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten Ihr Handwerk in Deutschland in der Regel auch dann ausüben, wenn sie statt der deutschen Meisterprüfung eine langjährige und umfassende Berufserfahrung nachweisen. Beim Beruf des Schornsteinfegers ist dies aber auch nach der Novellierung der Handwerksordnung von 2004 nicht möglich.

Tatsächlich liegen damit die Hürden zur selbständigen Ausübung Ihres Berufs in Deutschland für Sie höher als in anderen Bereichen des Handwerks. Diese Einschränkung wird mit den hohen Anforderungen begründet, die in Deutschland im Hinblick auf Brand- und Umweltschutz an den Beruf des Schornsteinfegers gestellt werden. Außerdem nimmt der Bezirksschornsteinfeger im Auftrag der zuständigen Landesbehörde hoheitliche Aufgaben wahr und trägt so zur Verwaltungsvereinfachung bei.

Ausnahmen gelten lediglich für Schornsteinfeger aus Österreich, der Schweiz, Dänemark, Polen und Schweden. Dort werden Schornsteinfeger ebenfalls sehr umfassend ausgebildet. Die entsprechende Qualifikation des Bewerbers wird aber in jedem Einzelfall geprüft.

Nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung ist es bis zur Ernennung zum Bezirksschornsteinfeger noch ein langer Weg. Zwischen der Aufnahme in die Bewerberliste und der Zuteilung eines eigenen Bezirks können mehr als zehn Jahre vergehen. Eine Hürde beim Zugang zur selbständigen Ausübung Ihres Berufs in Deutschland wurde immerhin abgebaut: Im Gegensatz zu früheren Bestimmungen können Sie heute Bezirksschornsteinfeger werden, auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen. An der Meisterprüfung führt für Sie aber kein Weg vorbei.

Eine Klage gegen die in Deutschland geübte Praxis hätte wohl kaum Aussicht auf Erfolg: Der Europäische Gerichtshof lässt bei "gefahrengeneigten Berufen" besonders hohe Anforderungen beim Berufszugang meist zu und hat in einem Fall, der Ihrem sehr ähnlich war, auch schon entsprechend entschieden.

Übrigens: Als angestellter Gehilfe eines Bezirksschornsteinfegermeisters können Sie Ihren Beruf in Deutschland natürlich problemlos ausüben.

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