Als Fotografen-Geselle selbständig in Belgien

Der Gesellenbrief reicht nur aus als Beleg für die fachlichen Kenntnisse

Ich bin Fotograf und habe zwei Jahre lang als Angestellter bei einer Zeitung gearbeitet. Nun möchte ich mich selbständig machen. In Deutschland brauche ich dafür einen Meistertitel. Könnte ich mich einfach im belgischen Eupen niederlassen, auch wenn ich nur Geselle bin?

Um in Belgien als freiberuflicher Fotograf arbeiten zu können, müssen Sie die Bedingungen erfüllen, die dort an Ihren Berufsstand gestellt werden. Ein Fotograf ist genauso wie in Deutschland ein Handwerker. Hier wie dort kann er nicht einfach zur Tat schreiten, sondern muß bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im belgischen Nachbarstaat hat er vor Aufnahme seiner Tätigkeit Fach- und Geschäftsführungskenntnisse nachzuweisen.

Ausreichende Fachkenntnisse hat er, wenn er fünf Jahre lang Berufserfahrungen bei einem Fotografen gesammelt hat, ein Patronat absolviert hat (das entspricht dem deutschen Meisterbrief und erfordert eine zweijährige Ausbildung) oder ein Diplom im Bereich "Fotografie" an einer École Technique oder einer École Professionelle erworben hat. Dass man die Grundlagen des Handelswesens und der Buchführung beherrscht, kann man anhand diverser Zeugnisse belegen. Eins davon kann z.B. in einer Prüfung beim Ministerium des Mittelstandes in Brüssel erworben werden.

Aber keine Sorge: Sie müssen nicht Ihre komplette Ausbildung in Belgien nachholen. Um die Mobilität von Selbständigen zu fördern, gibt es nämlich auf Ebene der EU-Regelungen, die EU-Bürgern den Wechsel ins andere Land erleichtern. So kann derjenige seine Tätigkeit auch im Nachbarland fortsetzen, der in seinem Metier eine längere Berufserfahrung vorweisen kann. Überprüft wird dies von der zuständigen Handwerkskammer, die darüber eine sogenannte "EU-Bescheinigung" ausstellt. Vorausgesetzt wird jedoch eine mehrjährige selbständige Tätigkeit oder zumindest eine solche in leitender Position in einem Handwerksbetrieb. Daß Sie einige Zeit bei einer Zeitung gearbeitet haben, nützt Ihnen hier also leider nichts.

Außerdem werden auch akademische Berufsabschlüsse anderer Mitgliedstaaten in der EU und damit auch in Belgien grundsätzlich anerkannt. Zu solchen Diplomen gehören deutsche Hochschul- und Fachhochschulabschlüsse im Bereich "Fotodesign" und der Meistertitel. Ihr Gesellenbrief reicht nur aus als Beleg für Ihre fachlichen Kenntnisse. Daß Sie auch in der Geschäftsführung bewandert sind, müssen Sie also auf andere Art und Weise nachweisen, z.B. indem Sie oben genannte Prüfung am Mittelstandsministerium ablegen. Ein Tip: Ihr buchführerisches Können brauchen Sie nicht sofort. Zunächst können Sie einen engen Familienangehörigen anstellen, der die nötigen Kenntnisse hat ("aidant familial"). Im Laufe eines Jahres können Sie sich dann in Ruhe das erforderliche Wissen aneignen und eine Prüfung am Ministerium für Mittelstand ablegen.

Bevor Sie in Eupen mit dem Fotografieren starten können, müssen Sie ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Sie stellen bei der zuständigen Handwerks- und Gewerbekammer ("Kamers voor Ambachten en Neringen" oder "Chambre de Métiers et Négoces") in Lüttich einen Antrag auf Berufszugang. Die Kammer wendet sich an das Service d’Équvalence, wo überprüft wird, ob Ihr Gesellenbrief den belgischen Abschlüssen wirklich gleichwertig ist. Mit der Genehmigung in der Tasche wenden Sie sich an das zuständige Handelsgericht, lassen sich in das Handelsregister eintragen und können nun Ihr eigenes Fotostudio in Belgien eröffnen.

Eine Möglichkeit gibt es übrigens für Sie, sich auch ohne Meistertitel in Deutschland selbständig zu machen: als freischaffender Künstler. Wann Sie das sind? Eine schwierige Frage. Ungefähre Leitlinie: Wer Personen, Landschaften und andere Motive bloß gegenständlich abbildet, ist kein Künstler, sondern Handwerker. Erst wenn ein Fotograf Stimmungen wiedergibt, d.h., die gegenständliche Darstellung verfälscht und dem Ganzen eine künstlerische Aussage verleiht, fabriziert er Kunst. Der Bundesgerichtshof hat einmal gesagt, dass Lichtbildwerke durch den gezielten Einsatz eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Ausdrucksmittel so geprägt sind, dass eine persönliche und geistige Schöpfung zu bejahen sei: Auswahl des Ausschnitts, Entscheidung über die Brennweite, für eine bestimmte Perspektive, Schärfentiefe, ein Aufnahmeformat, Aufnahmematerialien. Lichtbildwerke können dabei in allen Bereichen der Fotografie entstehen: bei der Pressefotografie ebenso wie bei der Architektur- oder Aktfotografie, durch Profis gleichermaßen wie durch Laien. Hilfreich für den Nachweis ist es sicher, wenn man schon einige Ausstellungen vorweisen kann, denn der Handwerker stellt seine Arbeiten in der Regel nicht öffentlich aus und veröffentlicht auch keine Bildbände.

Auch hier können Sie aber nicht einfach loslegen: Sie müssen sich von Finanzamt und Handwerkskammer als freischaffender Künstler anerkennen lassen. Und hier wird streng geprüft.

Weitere Informationen

Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH)
Euro Info Center
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Tel.: 030 20619-0
Fax: 030 20619-460
E-Mail: info@zdh.de
http://www.zdh.de
http://www.eic.de

Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer
AHK debelux Brüssel
Manhattan Office Tower
21 avenue du Boulevard
B-1210 Brüssel
Tel: 0032-2-203 50 40
Fax: 0032-2-203 22 71
E-Mail: ahk@debelux.org
http://www.debelux.org

Informationen für Fotografen
http://www.fotoinfo.de