Kinder- und Erziehungsgeld aus Deutschland

Erziehungs- und Kindergeld erhält grundsätzlich nur, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Ich bin 18 Jahre alt und lebe mit meiner sechs Monate alten Tochter bei meiner Mutter in Gießen. Für zwei Jahre werde ich jetzt die deutsche Schule in Lissabon besuchen, um dort das Abitur zu machen. Meine Tochter habe ich mitgenommen. Nun habe ich den Bescheid erhalten, daß ich für sie kein deutsches Kindergeld mehr bekomme. Erziehungsgeld wird mir aber weiter ausgezahlt. Wie kommt das?

Sowohl das deutsche Erziehungs- wie auch das Kindergeld erhält grundsätzlich nur, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur für Arbeitnehmer und Rentner, die weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem pflichtversichert bleiben sowie für alle, die in Deutschland ihre Einkommenssteuer zahlen.

Sie aber sind nach Portugal umgezogen, ohne einen "Anknüpfungspunkt" an das deutsche Sozialversicherungssystem zu behalten. Die deutschen Behörden könnten Ihnen deshalb nicht nur das das Kinder- sondern möglicherweise sogar auch noch das Erziehungsgeld streichen. Kinder- und Erziehungsgeld werden in Deutschland von unterschiedlichen Stellen bewilligt. Vielleicht hat die Erziehungsgeldstelle noch gar nicht bemerkt, daß Sie nach Portugal umgezogen sind.

In jedem Fall geht aber die für Kindergeld zuständige Familienstelle des Arbeitsamtes wohl davon aus, daß Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt hätten. Ein kleiner "Trick" könnte Ihnen aber vielleicht helfen, die Bedingungen der deutschen Kindergeldkasse doch noch zu erfüllen: Sie müßten Ihre Wohnung bei Ihrer Mutter in Deutschland beibehalten. Dann nämlich haben Sie hier den vom deutschen Gesetz geforderten Wohnsitz im Inland - und bleiben damit in Deutschland kinder- und erziehungsgeldberechtigt, auch wenn Sie vorübergehend in Portugal leben.

Sie sollten deshalb noch einmal mit ihrer Kindergeldstelle Kontakt aufnehmen und ausdrücklich darauf hinweisen, daß Sie grundsätzlich noch in Deutschland wohnen und auch beabsichtigen, dorthin zurückzukehren.

So einfach, wie es klingt ist die ganze Sache dann aber nicht: Um in den Augen der deutschen Behörden als echter Wohnsitz zu gelten, sollte Ihr Domizil bestimmten Anforderungen erfüllen. So müssen Sie tatsächlich eingerichtete Räume haben, in die Sie theoretisch jederzeit zurückkehren könnten. Eine nur vorübergehende Bleibe - etwa auf der Wohnzimmercouch der Mutter - oder eine reine Briefkastenadresse reichen nicht aus. Die deutschen Behörden könnten überprüfen, ob es den angegebenen festen Wohnsitz auch tatsächlich gibt.

Neben den deutschen Familienleistungen sollten Sie jedoch eine andere Möglichkeit nicht aus dem Auge verlieren: Lassen Sie auf jeden Fall von der für Lissabon zuständigen Regionalstelle der sozialen Sicherheit (Centro regional de segurança social) prüfen, ob für Sie nicht einen Anspruch auf portugiesisches Kindergeld besteht.

Weitere Informationen

Leistungsinformationsservice des Arbeitsamt
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/index.html

Centro Regional de Segurança Social da Região de Lisboa e Vale do
Tejo

Calçada Eng° Miguel Pais, 32
1294 Lisboa CODEX
Tel. 00351 21 840 1012

Ministro da Segurança Social e do Trabalho
Tel.: 00351 21 842 41 00 / Fax: 21 842 41 15
Praça de Londres, 2 - 16º
1049-056 Lisboa
E-mail: gmsst@msst.gov.pt
http://www.msst.gov.pt
http://www.seg-social.pt





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Merkblatt Kindergeld Stand Januar 2008
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Erziehungsgeld, Elternzeit - Das Bundeserziehungsgeldgesetz
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