Europäische Regeln für Sondermünzen

Gedenkmünzen sind nur im Land der Ausgabe gesetzliches Zahlungsmittel

Die Euro-Teilnehmerländer haben weiterhin die Möglichkeit, Gedenkmünzen herauszugeben. Gedenkmünzen werden zu Anlage- oder Geschenkzwecken hergestellt und vertrieben. Obwohl sie im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sind, werden sie selten als Zahlungsmittel verwendet.

Im November 1998 einigten sich die Wirtschafts- und Finanzminister aller Mitgliedstaaten (Ecofin-Rat), im Übergangszeitraum vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 keine Euro-Gedenkmünzen herauszugeben. Die Ausgabe von Gedenkmünzen startete erst im Jahr 2002.  

Die Euro-Gedenkmünzen sind nur im Land der Ausgabe gesetzliches Zahlungsmittel. Das heißt konkret: Die in Deutschland herausgegebenen Euro-Gedenkmünzen gelten auch nur in Deutschland als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Gestaltung und die technischen Merkmale der Gedenkmünzen müssen sich deutlich von den Umlaufmünzen unterscheiden. Die Arbeitsgruppe der Münzdirektoren legte im September 1999 die Standards für die Ausgabe von Gedenkmünzen fest:

- Ihr Nennwert darf nicht dem Wert der Umlaufmünzen entsprechen (kann jedoch dem Nennwert der Banknoten entsprechen),
- ihr Verkaufspreis kann gleich oder höher als der Nennwert sein,
- sie dürfen kein Münzbild tragen, das dem der gemeinsamen Seite der Euro-Münzen ähnelt, und müssen sich zumindest leicht von der nationalen Seiten unterscheiden,
- sie müssen sich in mindestens zwei der drei Kriterien Dicke, Durchmesser und Farbe von den Euro-Münzen unterscheiden,
- der Rand darf nicht in Form der "Spanischen Blume" gestaltet sein und
- der Ausgabestaat muss klar und leicht ersichtlich sein.

Vor der Ausgabe von Euro-Gedenkmünzen wird die Arbeitsgruppe der Münzdirektoren unterrichtet. Sie prüft, ob deren technische Merkmale mit den festgelegten Standards übereinstimmen.

Die Europäische Zentralbank genehmigt jährlich den Umfang der Ausgabe von Gedenkmünzen unter Berücksichtigung der numismatischen und kommerziellen Traditionen der einzelnen Länder. Sie kann ihre Zustimmung nur dann verweigern, wenn sich die Ausgabe nachteilig auf die Währungspolitik insgesamt auswirken könnte.

Schließlich bleibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Umlaufmünzen mit "Gedenkmünzcharakter" zu prägen. Diese Münzprägung ist in Deutschland bei der 2-DM-Münze angewandt worden: Auf der Rückseite der 2-DM-Münzen sind verschiedene berühmte Politiker zu sehen.

Eine nationale Gedenkseite ist zulässig, sofern die technischen Merkmale der Münze unverändert bleiben. Diese sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Damit es während der heiklen Phase der Bargeldeinführung keine zusätzliche Verwirrungen gibt, wird der Zeitpunkt der Herausgabe von Umlaufmünzen mit "Gedenkmünzcharakter" gesondert geprüft.

Die erste deutsche Münze wird im Januar 2002 geprägt. Ihr Thema wird der "Übergang zur Währungsunion - Einführung des Euro" sein. Weitere Euro-Gedenkmünzen werden 2002 zu folgenden Themen erscheinen:

"100 Jahre U-Bahn in Deutschland"
"Kunstaustellung - documenta"
"Museumsinsel Berlin"
"50 Jahre Fernsehen in Deutschland"