Entwicklungspolitk

55 Prozent der weltweit vergebenen Mittel

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind weltweit die größten Geldgeber in der Entwicklungspolitik. Ihre Beiträge machen mehr als 55 Prozent der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe aus. Im Jahr 2010 werden sogar zwei Drittel der globalen Entwicklungshilfe aus EU-Kassen kommen.

Im Rahmen der europäischen Entwicklungspolitik gewährt die EU bessere Zugangsmöglichkeiten zum europäischen Binnenmarkt. Zentrales Element der EU-Entwicklungspolitik ist das Cotonou-Abkommen mit 76 unterentwickelten Ländern aus Afrika, der Karibik und des Pazifikraums (AKP). Mit zehn Staaten rund ums Mittelmeer hat sie eine besondere Partnerschaft geschlossen (MEDA). Die EU gewährt den 49 ärmsten Entwicklungsländern freien Zugang

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gewinnen zunehmendes Gewicht in der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und Transformationsstaaten. Ihre Beiträge machen mehr als 55 Prozent der weltweiten öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit aus. Damit sind die EU und ihre Mitgliedstaaten der größte Geber in der Entwicklungszusammenarbeit. Als einer der größten Wirtschaftsräume der Erde mit einer gemeinsamen Agrar- und Handelspolitik ist ihr Einfluss auf die Gestaltung globaler Strukturen von großer Bedeutung.

Im Rahmen der europäischen Entwicklungspolitik will die EU den Entwicklungs- und Transformationsländern bessere Zugangsmöglichkeiten zum europäischen Binnenmarkt gewähren und künftig negative Effekte subventionierter Agrarexporte auf diese Länder vermeiden. Außerdem sollen der Schutz von Demokratie und Menschenrechten gefördert werden. Dazu gehört auch, die europäische Entwicklungspolitik stärker als krisen- und kriegspräventive Politik auszurichten. Ein gemeinsamer EU-Verhaltenskodex soll Rüstungsexporte in Entwicklungsländer wesentlich restriktiver gestalten.

Grundlagen und Budget der europäischen Entwicklungszusammenarbeit
Die EU ist weltweit entwicklungspolitisch tätig. Rechtsgrundlage für ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet ist der Titel XX des EG-Vertrags in der Fassung von Amsterdam. Die entwicklungspolitischen Ziele sind für die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten verbindlich:

  • nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung,
  • harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft sowie Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern.

Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Armutsbekämpfung ist die "Kölner Entschuldungsinitiative": EU-Minister und Ministerinnen und ihre Kollegen aus den 77 benachteiligten Ländern aus Afrika, der Karibik und des Pazifikraums (AKP) beschlossen im Dezember 1999, 1 Milliarde Euro aus bisher nicht verplanten Mitteln des EEF zur Finanzierung des multilateralen Schuldenerlasses für die hoch verschuldeten armen Länder einzusetzen. Dieser war beim G8-Gipfel in Köln unter deutschem EU-Ratsvorsitz vereinbart worden.

Steigerung von Effizienz und Wirksamkeit
Während des deutschen Ratsvorsitzes in der EU im ersten Halbjahr 1999 konnten wichtige Weichen für eine stärkere Effizienz und Wirksamkeit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit gestellt werden. So wurden Initiativen eingebracht, um den Defiziten europäischer Entwicklungspolitik entgegenzuwirken. Unter anderen standen zwei Problembereiche im Mittelpunkt:

  • Entwicklungspolitik einbringen. Die Entwicklungspolitik von Europäischer Kommission und der EU-Mitgliedstaaten soll eng aufeinander abgestimmt werden.
  • Gesamtkonzeption zur europäischen Entwicklungspolitik: Die Armutsbekämpfung ist als Hauptzielziel in der Konzeption genannt; sie verankert dabei Menschenrechte, demokratische Grundprinzipien und verantwortliche Regierungsführung als Kriterien der Zusammenarbeit. Synergiepotenziale von Entwicklungs- und Handelspolitik
  • Komplementarität, das heißt alle Mitgliedstaaten sollen jeweils ihre besonderen Stärken einbrinhen.

Das Abkommen von Cotonou
Im Februar 2000 konnten die Verhandlungen über das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten in der Nachfolge von vier Lomé-Abkommen erfolgreich abgeschlossen werden. Gerade nach der gescheiterten WTO-Konferenz in Seattle im Dezember 1999 war dies ein ermutigendes Signal.

Das nach der Hauptstadt Benins benannte Abkommen von Cotonou zeigt, dass es möglich ist, einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Industrie- und Entwicklungsländern zu finden und eine zukunftsfähige Basis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu schaffen.

  • Menschenrechte: Die Wahrung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit sind wesentliche Elemente des Abkommens. Die EU kann die Zusammenarbeit mit Ländern unterbrechen, wo diese Prinzipien anhaltend verletzt werden.
  • Verantwortliche Regierungsführung: Das Prinzip der verantwortlichen Regierungsführung (Good Governance) ist ein fundamentales Element im Vertrag. Ziel ist, Korruption zu vermeiden und zu verhindern, und zwar nicht nur bei der Verwendung von Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), sondern ebenso bei anderen öffentlichen Geldern.
  • Armutsbekämpfung ist Kernziel des neuen Abkommens im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und einer schrittweisen Eingliederung der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft.
  • Veränderte Handelsregelungen: Bei der Neuausrichtung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten wurden die Regeln der WTO und Entwicklungsorientierung miteinander verknüpft: Die AKP-Staaten können nun eine längere Übergangsfrist bis zur vollen Öffnung ihrer Märkte in Anspruch nehmen.

2005: EU und AKP-Staaten erneuern ihr strategisches Abkommen
Die EU hat ihr strategisches Abkommen mit den benachteiligten Ländern aus Afrika, der Karibik und des Pazifikraums (AKP) erneuert. Die Union sei bereit zu mehr Entwicklungshilfe, sagte EU-Entwicklungskommissar Louis Michel im Juni 2005 in Luxemburg bei der Unterzeichnung des erneuerten Cotonou-Abkommens aus dem Jahre 2000. Dieser auf 20 Jahre angelegte Vertrag legt den Rahmen der Beziehungen zwischen EU und 76 AKP-Ländern fest und muss alle fünf Jahre angepasst werden. Hauptziel bleibt die Verringerung der Armut.

Michel wies auf die Einigung der EU-Staaten vom Mai 2005 hin, die Entwicklungshilfe bis 2015 in einem Stufenplan von bisher 60 Milliarden Dollar auf dann 120 Milliarden Dollar zu verdoppeln. Damit wollen sie in den nächsten zehn Jahren das Ziel erreichen, 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung für Entwicklungshilfe auszugeben. «Der Anteil Europas an der weltweiten Entwicklungshilfe liegt bereits bei 56 Prozent», sagte Michel. Damit belege die EU bei staatlichen Entwicklungshilfe Platz eins.

Das Abkommen enthält jetzt auch einen politischen Teil. Auf Wunsch der EU kamen die Zusammenarbeit im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen dazu. Es gibt ebenfalls eine Klausel zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Die EU pocht auch auf einen politischen Dialog, um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu sichern.