Europäische Investitionsbank

Langfristige Finanzierung von Investitionen

Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat sich seit ihrer Gründung vor 40 Jahren durch den EWG-Vertrag zu einem bedeutenden Faktor der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union entwickelt. Als EU-Bankinstitut für langfristige Investitionsfinanzierung gibt sie Darlehen für Projekte, die die europäische Integration fördern. Ist dieses Ziel der Europäischen Investitionsbank auch politischer Natur, so trifft sie ihre Finanzierungsentscheidungen dank ihrer rechtlichen Autonomie unter rein sachlichen Kriterien. Ohne ein Organ der Gemeinschaft im Sinne des EG-Vertrags zu sein, ist die EIB ein Finanzinstitut des öffentlichen Rechts, das Rechtspersönlichkeit besitzt und über eine von den übrigen Gemeinschaftsorganen getrennte Verwaltungsstruktur verfügt.

Ehe die Bank einen Finanzierungsbeschluss fasst, versichert sie sich in einer Projektprüfung, dass die vorgesehene Investition wirtschaftlich sinnvoll und technisch gut konzipiert ist. Diese Projektprüfung umfasst die finanztechnische, volkswirtschaftliche und nicht zuletzt technische Prüfung, für die mehr als 40 Fachingenieure zuständig sind.

Das Standardprodukt der Europäischen Investitionsbank ist das Festzinsdarlehen. Große Investitionsprojekte werden in Form von Einzeldarlehen finanziert, die direkt oder unter Zwischenschaltung von Finanzinstituten vergeben werden. Kleinere Vorhaben insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen werden in der Regel in Kooperation mit Geschäftsbanken durch Globaldarlehen finanziert.

In allen Fällen decken die EIB-Darlehen lediglich einen Teil der Investitionskosten. Sie sind Ergänzung zu den Eigenmitteln der Projektträger und den von dritter Seite bereitgestellten Mitteln. Der Darlehensbetrag ist im Allgemeinen auf 50 Prozent der Anlageinvestitionen begrenzt.

Dank ihres erstklassigen Kreditstandings - die führenden New Yorker Rating-Agenturen haben Anleihen der EIB regelmäßig mit „AAA“ in die beste Kategorie eingestuft - kann sich die Europäische Investitionsbank die für ihre Tätigkeit erforderlichen Mittel zu den jeweils günstigsten Bedingungen auf den Kapitalmärkten beschaffen. Sie bieten also den Anlegern eine erstklassige Sicherheit. Da die Europäische Investitionsbank keinen Erwerbszweck verfolgt, kommt der sich aus ihrem „AAA“-Rating ergebende Nutzen den Projektträgern zugute.

Außerhalb Europas gewährt die Bank Darlehen und Bürgschaften an die Unterzeichnerstaaten des Lomé-Abkommens, an Südafrika, an Drittländer aus dem Mittelmeerraum, an die Staaten Mittel- und Osteuropas (Europa-Abkommen) und an die Länder Asiens und Lateinamerikas, mit denen die Europäische Union Kooperationsabkommen abgeschlossen hat (Entwicklungszusammenarbeit). Der Sitz der Europäischen Investitionsbank ist Luxemburg.

Das Kapital der EIB wird von den Mitgliedstaten gezeichnet, wobei sich die Aufteilung im Wesentlichen an ihrem jeweiligen wirtschaftlichen Potenzial orientiert. Das eingezahlte Kapital beläuft sich auf lediglich 6%, die übrigen, nicht eingezahlten 94% dienen als Garantiekapital.

Mittelvergabe
Die EIB ist eine der wichtigsten Finanzierungsquellen der transeuropäischen Netze (TEN) für Verkehr, Telekommunikation und Energie und die dazugehörigen Infrastrukturen.

Die Bank fördert den Umweltschutz sowohl durch einschlägige direkte Investitionen als auch indirekt dadurch, dass bei allen Vorhaben, die ihr zur Finanzierung vorgelegt werden, die Einhaltung der nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Umweltschutz überprüft werden.

Die Förderung von Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Industrie und im Dienstleistungssektor (einschließlich Fremdenverkehr) ist ein Hauptziel der Bank. Dieser Bereich ist dank der Möglichkeit der Globaldarlehen dezentralisiert, die über mehr als 130 Banken abgewickelt werden.

Die Europäische Investitionsbank (EIB), die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union, wurde durch den Vertrag von Rom gegründet. Ihre Mitglieder sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das Kapital der Bank gemeinsam gezeichnet haben.

  • Die EIB besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist innerhalb der Gemeinschaft finanziell autonom. Die Aufgabe der EIB ist es, die Ziele der Europäischen Union zu fördern, indem sie im Einklang mit allgemein anerkannten Bankenpraktiken langfristige Finanzierungen für spezifische Investitionsvorhaben bereitstellt.
  • Dadurch fördert die EIB die Schaffung eines durch größere Homogenität geprägten Europas, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Integration und stärkeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.
  • Als EU-Institution passt die EIB ihre Tätigkeit fortlaufend dem Wandel der politischen Ziele der Gemeinschaft an.
  • Als Bank arbeitet sie sowohl bei der Aufnahme der Mittel auf den Kapitalmärkten als auch bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben eng mit dem Bankensektor zusammen.
  • Die EIB gewährt Darlehen in erster Linie aus den Erlösen ihrer Anleihen, die zusammen mit ihren "Eigenmitteln" (eingezahltes Kapital und Rücklagen) ihre "eigenen Mittel" bilden.
  • Außerhalb der Europäischen Union finanziert die EIB Vorhaben hauptsächlich aus ihren eigenen Mitteln sowie darüber hinaus - im Rahmen von Finanzierungsmandaten - auch aus Haushaltsmitteln der Union oder der Mitgliedstaaten.

Im März 2000 hat der Europäische Rat Lissabon die EIB auf seiner Tagung in Lissabon aufgefordert, ihre Tätigkeit zugunsten von KMU auszuweiten. Der Rat der Gouverneure hat daraufhin die Bildung der aus der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds bestehenden "EIB-Gruppe" genehmigt.

Die EIB wurde mehrheitlicher Anteilseigner des Europäischen Investitionsfonds, wobei die Dreiparteienstruktur des Fonds erhalten blieb: Sein Kapital wird von der EIB (59.15%), der Europäischen Kommission (30%) sowie von europäischen Banken und Finanzinstituten (10.85%) gehalten.

Anteilseigner
Anteilseigner der Europäischen Investitionsbank sind die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Anteile der Mitgliedstaaten am Kapital der Bank werden gemäß dem wirtschaftlichen Gewicht des jeweiligen Landes innerhalb der Europäischen Union (gemessen am BIP) zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur EU ermittelt.

Die leitenden Organe der EIB
Der Rat der Gouverneure
besteht aus 27 von den Mitgliedstaaten benannten Ministern, in der Regel den Finanzministern und hat die Aufgabe, die allgemeinen Richtlinien für die Kreditpolitik zu erlassen, den Jahresabschluss und den Jahresbericht zu genehmigen, über Kapitalerhöhungen zu entscheiden und die Mitglieder des Verwaltungsrates, des Direktoriums und des Prüfungsausschusses zu bestellen.

Der Verwaltungsrat besteht aus 28 Mitgliedern, die vom Rat der Gouverneure auf 5 Jahre ernannt werden. Der Verwaltungsrat besteht aus 28 Mitgliedern, wobei jeder der 27 Mitgliedstaaten durch ein ordentliches Mitglied vertreten ist. Hinzu kommt ein ordentliches Mitglied als Vertreter der Europäischen Kommission. Der Verwaltungsrat hat die ausschließliche Entscheidungsbefugnis für die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften sowie die Aufnahme von Anleihen. Er sorgt für die ordnungsgemäße Verwaltung der Bank und gewährleistet, dass die Führung der Geschäfte der Bank mit den Bestimmungen des EG-Vertrags und ihrer Satzung sowie mit den allgemeinen Leitlinien des Rates der Gouverneure in Einklang steht.

Das Direktorium umfasst neun Mitglieder und ist das kollegiale und auf Vollzeitbasis tätige Exekutivorgan der EIB. Es nimmt unter der Aufsicht des Präsidenten und der Kontrolle des Verwaltungsrats die laufenden Geschäfte der Bank wahr, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und sorgt für ihre Durchführung. In den Sitzungen des Verwaltungsrats führt der Präsident der Bank den Vorsitz. Die Mitglieder des Direktoriums sind ausschließlich der Bank verantwortlich. Sie werden vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats für sechs Jahre bestellt; ihre Wiederbestellung ist zulässig.

Der Prüfungsausschuss besteht aus 3 vom Rat der Gouverneure ernannten Mitgliedern und prüft die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfte und der Bücher der Bank anhand der von den internen/externen Kontroll- und Prüfungsstellen durchgeführten Arbeiten und Audits.

Europäische Investitionsbank im Internet: http://www.eib.eu.int/