Europäisches Währungssystem

Stabile Währungsbeziehungen zum Euro-Raum

Europäisches Währungssystem II
Um die Interessen der Mitgliedstaaten zu wahren, die nicht schon zum 1. Januar 1999 an der Währungsunion teilnehmen konnten, wurde das Europäische Währungssystem II (EWS II) entwickelt. Ziel: allzu große Währungsschwankungen zwischen dem Euro und den Währungen der Nichtteilnehmer solten verhindert werden.

Die Wirtschafts- und Währungsunion sollte Europa nicht in zwei Hälften teilen. Dies soll auf zwei Wegen erreicht werden:

  • die Entwicklung einer engen finanz- und währungspolitischen Zusammenarbeit,
  • die Festschreibung von Mechanismen und Regeln, die allzu große Währungsschwankungen vermeiden helfen.

Die "Pre-ins", die Staaten also, die noch nicht sofort an der WWU teilnehmen, sind zum einen im "Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbank" vertreten. Dieses Organ soll den Dialog und die Konzertierung zwischen allen Zentralbanken der EU sicherstellen. Zum anderen erarbeiten sie im ECOFIN-Rat (Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister) gemeinsam mit den WWU-Teilnehmerstaaten Leitlinien der Wirtschaftspolitik. Folgende Regeln gelten im EWS II:

  • Höchste Priorität hat die eigenverantwortliche Sicherung der Preisstabilität.
  • Der Euro ist der Anker des Systems. Nach ihm richten sich also die Leitkurse, ihm gegenüber werden die zulässigen Schwankungsbandbreiten definiert.
  • Das neue System ist flexibler als das alte EWS, um Spekulationen zu begrenzen.
  • Die Mitgliedschaft ist zwar nicht obligatorisch, aber Bedingung für den späteren Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion.

Die Entscheidungen über die Leitkurse und die Standardbandbreite werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Ministern der Staaten, die der Euro-Währung angehören, der EZB und den Ministern und Zentralbankpräsidenten der Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, getroffen. Gleichzeitig können auf Antrag eines Mitgliedstaates, der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehört, engere Bandbreiten vereinbart werden.

Dänemark und Griechenland nahmen seit 1. Januar 1999 am EWS II teil. Die Bandbreite für die Dänische Krone beträgt 2,25 Prozent, für die Griechische Drachme galt eine Schwankungsbreite von 15 Prozent. Mit dem Beitritt zur Währungsunion ist Griechenland aus dem Europäischen Währungssystem ausgeschieden. Unmittelbar nach der Erweiterung wurden die drei neuen Mitgliedstaaten Estland, Litauen und Slowenien zum EWS zugelassen. Die Entscheidung der Finanzminister der Eurozone und der Europäischen Zentralbank fiel Ende Juni 2004. Am 29. April 2005 verkündete die Europäische Kommission den Beitritt der EU-Mitglieder Lettland, Malta und Zypern zum Währungssystem. Malta, Zypern und Slowenien haben inzwischen den Euro eingeführt und sind nicht mehr Mitglieder des Europäischen Währungssystems

Interventionen zur Stabilisierung der Wechselkurse sollen im Grundsatz automatisch und unbegrenzt erfolgen. Jedoch können die EZB und die Zentralbanken der anderen Teilnehmer die Interventionen aussetzen, wenn diese im Widerspruch mit dem vorrangigen Ziel der Wahrung der Preisstabilität stehen würde.

Europäisches Währungssystem I
Das Europäische Währungssystem I (EWS I) war ein System fester, jedoch anpassungsfähiger Wechselkurse zwischen den Währungen bestimmter EU-Mitgliedstaaten. Es wurde inzwischen zum EWS II weiterentwickelt.

Das Europäische Währungssystem I wurde 1979 als Nachfolger des Europäischen Wechselkursverbundes gegründet. Es sollte eine Zone stabiler Währungen schaffen, die von tiefgreifenden Wechselkursschwankungen weitgehend befreit ist. Das Europäische Währungssystem I bestand aus drei Elementen:

  • einem Wechselkurs- und Interventionsmechanismus,
  • einem umfassenden finanziellen Beistandssystem,
  • der Europäischen Währungseinheit (ECU) als Referenzwert und Recheneinheit.

Im Europäischen Währungssystem I durften die vereinbarten Wechselkurse der Teilnehmerstaaten grundsätzlich nur innerhalb einer Bandbreite von 2,25 Prozent nach oben oder unten schwanken.

Im August 1993 wurden die Bandbreiten auf 15 Prozent nach oben und unten erhöht. Geriet eine Währung unter Druck und näherte sich ihr Wechselkurs der Grenze der Bandbreite, intervenierten die beteiligten Notenbanken: Sie kauften die schwache Währung und verkauften die starke, um den Kurs zu stützen. Man nannte diesen Teil der Vereinbarungen des EWS I den Wechselkurs- und Interventionsmechanismus.

ECU
Als rechnerische Bezugsgröße des Europäischen Währungssystems I wurde am 1. Januar 1979 die ECU (European Currency Unit) eingeführt. Bis zum Start der Währungsunion diente sie als:

  • Bezugsgröße im Wechselkursmechanismus,
  • Rechengröße bei Finanzoperationen,
  • Zahlungsmittel und Reserveinstrument der EWS-Zentralbanken untereinander.

Darüber hinaus wurde sie als Recheneinheit im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken verwendet. Auch die privaten Geld- und Kapitalmärkte machten zur Vergabe von Anleihen und zur Abwicklung von Bankgeschäften Gebrauch von der ECU. International operierende Unternehmen nutzen sie zu internen Verrechnungszwecken.

Die ECU war keine eigenständige Währung, sondern ein Währungskorb: In einem bestimmten Verhältnis wurden Anteile aller beteiligten Währungen in diesen Währungskorb eingebracht.

Der Wert der ECU in der jeweiligen nationalen Währung ergab sich aus dem Wert der beteiligten Währungsanteile in dieser Währung. Eine ECU war die Summe aus:

0,6242 Deutschen Mark
1,332 Französischen Franc
0,08784 Britischen Pfund
151,8 Italienische Lira
0,2198 Holländischen Gulden
6,885 Spanischen Peseten
3,301 Belgischen Franc
0,1976 Dänischen Kronen
0,008552 Irischen Pfund
1,393 Portugies. Escudos
1,44 Griech. Drachmen
0,13 Luxemburger Franc

Die ECU-Geldpolitik wurde nicht von einer, sondern von allen beteiligten Notenbanken bestimmt: Die ECU war keine Währung im klassischen Sinne. Die ECU wurde mit dem Beginn der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt.