Forschung und Technologie

Sechstes Forschungsrahmenprogramm

In der Wissenschaft liegen erhebliche Job-Perspektiven: In den USA kommen acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf 1000 Menschen, in der EU aber nur 5. Wenn die Union wie geplant im Jahre 2010 drei Prozent des EU-Bruttoinlandsproduktes für die Forschung ausgeben würde, könnten mindestens 700 000 Forscherinnen und Forscher eingestellt werden.

Die Europäische Union leistet ihren Beitrag durch das siebte Forschungsrahmenprogramm: Für Forschung und Entwicklung werden aus dem EU-Haushalt in den Jahren 2007 bis 2013 rund 50 Milliarden Euro aufgewendet. Ein großer Teil der Mittel fließt in die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen auf den Gebieten Gesundheit, Ernährung, Information und Kommunikation, Nano-, Material- und Produktionstechnik, Energie, Umwelt, Verkehr, Sicherheit, Raumfahrt und Humanwissenschaften. Ein neuer Europäischer Forschungsrat (ERC) soll Spitzenforschung fördern. Der Austausch von Forschenden und der Ausbau der Forschungsinfrastrukturen sind weitere Prioritäten.

Die europäische Politik auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung stützt sich auf Bestimmungen in den drei Gründungsverträgen (EGKS, Euratom und Titel XVIII des EG-Vertrags). Mit der Einheitlichen Europäischen Akte wurde der Begriff der Technologie in das Gemeinschaftsrecht aufgenommen; im Vertrag über die Europäische Union schließlich wurden die Ziele der Gemeinschaft auf diesem Gebiet verankert: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und Förderung der Forschung mit Blick auf die Bewältigung der technologischen Herausforderungen. Dadurch wurde eine breite Diskussion mit dem Ziel der langfristigen Schaffung eines "Raums ohne Grenzen" für die europäische Forschung angestoßen. Ein Ziel ist die Anhebung der Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Innovation auf 3% des EU-Bruttoinlandsproduktes bis zum Jahr 2010.

Die einschlägigen Initiativen in der Gemeinschaft werden über verschiedene Instrumente koordiniert:

  • Forschungsrahmenprogramm: Die Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung in der Europäischen Union erfolgt durch spezifische Programme, die jeweils einen großen Forschungsbereich zum Gegenstand haben und über mehrere Jahre laufen. Sie sind zusammengefasst in einer größeren Einheit, dem „Forschungsrahmenprogramm“. Dieses Rahmenprogramm ist ein von der Europäischen Kommission in enger Abstimmung mit Wissenschaft, Wirtschaft und Politik konzipierter Plan, der für einen Zeitraum von fünf Jahren alle wesentlichen Elemente vorgibt und damit eine mittel- bis langfristige Strategie ermöglicht.
  • Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) und die Euratom-Versorgungsagentur. Die GFS besteht aus acht Forschungsinstituten, deren Aufgabenbereich jeweils auf die Bedürfnisse der Kommission zugeschnitten sind. Diese an verschiedenen Orten der Europäischen Gemeinschaft angesiedelten Institute sind besonders stark in der Kernenergie engagiert (insbesondere Sicherheitsfragen), haben ihre Tätigkeit aber auch diversifiziert (u. a. Werkstoffe, Umwelt, Unfallgefahr bei Industrietätigkeiten).
  • Das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) in Budapest: Das EIT soll die Spitzenforschung in der EU fördern. Dafür stellt die Union 308 Millionen Euro bis zum Jahr 2013 bereit. Mit dem Geld soll unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den leistungsfähigsten Instituten, Universitäten und industriellen Forschungszentren unterstützt werden. Etwa fünf Prozent oder 15 Millionen Euro sind für die Verwaltung vorgesehen. Am Sitz des Verwaltungsrates sollen 60 Menschen arbeiten. Der Aufsichtsrat wird im September seine Arbeit aufnehmen. Erste Wettbewerbe sollen 2009 ausgeschrieben werden für Forschungsprojekte, die im Frühjahr 2010 beginnen.

Am 16. Juni 2004 hat die Europäische Kommission die Mitteilung "Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas - Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union" veröffentlicht, in der sie ihre ersten Vorstellungen zum 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm darlegt.

In ihrer Mitteilung hat die Kommission sechs große Ziele definiert:

  1. Schaffung von europäischen Exzellenzpolen
  2. Start europäischer Technologieinitiativen
  3. Erzeugung größerer Kreativität in der Grundlagenforschung durch Wettbewerb zwischen Teams auf europäischer Ebene
  4. Europa für die besten Wissenschaftler attraktiver machen
  5. Ausbau der Forschungsinfrastrukturen von europäischem Interesse
  6. Stärkere Koordinierung einzelstaatlicher Forschungsprogramme


Subsidiaritätsprinzip
Trotz beträchtlicher Zuwachsraten des Forschungshaushalts der Europäischen Union sind die Mittel sehr begrenzt. Sie belaufen sich auf rund vier Prozent der öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung der Mitgliedstaaten - gerade zwei Prozent der privaten und öffentlichen Ausgaben zusammengenommen. Forschung und Entwicklung bleiben in erster Linie Sache der Industrie und der Mitgliedstaaten.

Dieser Grundsatz wurde durch das Prinzip der Subsidiarität im Vertrag von Maastricht festgeschrieben: Die Union soll nur tätig werden, wenn das Handeln der anderen Ebenen zur Erreichung eines bestimmten Ziels weniger geeignet ist.

Gefördert werden nur Forschungsprojekte in internationaler Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen, Forschungsinstituten und Laboratorien der freien Forschung unter Beteiligung von mindestens zwei Partnern aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU.

Die Forschungsförderung richtet sich nicht nach festen nationalen Quoten. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von Forschungsprojekten ist durchweg die wissenschaftlich-technische Qualität.