Regierungskonferenz

Hoffen auf eine europäische Verfassung

Regierungskonferenzen sind Verhandlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, als deren Ergebnis die Gründungsverträge der EU geändert werden. Solche Verhandlungen markieren oftmals wichtige Schritte der europäischen Integration: Änderungen der institutionellen und rechtlichen Struktur oder auch des Inhalts der Verträge gehen stets aus Regierungskonferenzen hervor.

Der Europäische Rat beschließt die Einberufung einer Regierungskonferenz mit qualifizierter Mehrheit. Die Verhandlungen finden dann auf Ebene der Außenminister statt, die in regelmäßigen Abständen tagen. Die Sitzungen werden jeweils durch die Beauftragten der Außenminister und das für institutionelle Fragen zuständige Kommissionsmitglied vorbereitet. Die Ergebnisse der Regierungskonferenz werden dann dem Europäischen Rat unterbreitet, der schließlich die Vertragsänderung einstimmig beschließen muss.

Die bisher vorletzte am 29. März 1996 in Turin eröffnete Regierungskonferenz 1996/97 stand am Anfang einer entscheidenden Phase für die Zukunft des europäischen Integrationsprozesses: Ihr Ziel war es, die Grundlagen für eine bürgernahe, starke und handlungsfähige EU zu schaffen, die bereit und in der Lage ist, neue Mitglieder aufzunehmen. Auf dem Europäischen Rat im Juni 1997 in Amsterdam fand die Regierungskonferenz ihren Abschluss. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten den Vertrag von Amsterdam, der nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Vertrag über die Europäische Union die dritte umfassende Reform der EG-Gründungsverträge darstellt.

Damit die Organe auch nach der Erweiterung effizient arbeiten können, bedurfte es einer Reihe institutioneller Reformen, die nicht alle durch den Vertrag von Amsterdam eingeführt werden konnten. Für die noch ausstehenden Reformen berief der Europäische Rat auf seiner Tagung in Köln am 3. und 4. Juni 1999 eine Regierungskonferenz für das Jahr 2000 ein. Diese Konferenz sollte sich mit den folgenden nach der Tagung von Amsterdam noch offenen Fragen auseinandersetzen:

- Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission
- Stimmengewichtung im Rat
- Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat
Auf der Tagung von Santa Maria de Feira im Juni 2000 nahm der Europäische Rat zudem die verstärkte Zusammenarbeit in die Agenda der RK auf.

Die neue Regierungskonferenz wurde am 15. Februar 2000 eröffnet. Sie endete mit dem Europäischen Rat von Nizza vom 7. bis 10. Dezember 2000 und führte zum Vertrag von Nizza, der am 26. Februar 2001 unterzeichnet wurde.

Auch in Nizza konnten nicht alle offenen institutionellen Fragen geklärt werden. Aus diesem Grund war eine weitere Regierungskonferenz erforderlich. Die Staats- und Regierungschefs der EU einigten sich im Juni 2004 nach langen Verhandlungen: Zum ersten Mal in der Geschichte soll das vereinte Europa eine gemeinsame Verfassung erhalten. Sie soll bis 2007 in Kraft treten, doch muss sie zuvor von den Parlamenten in den 25 Mitgliedstaaten und zum Teil durch Volksabstimmungen gebilligt werden.