Erhöhung der Gebühr bei Inlandsüberweisungen?

Auswirkungen der Verordnung über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr

Mit der Verordnung über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wird lediglich der Grundsatz der gleichen Gebühr für Inlands- und Auslandzahlungen in Euro eingeführt. Die Gebührenangleichung führt zu einer spürbaren Absenkung des Preises für grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge; der konkrete Preis wird von der jeweiligen Bank festgelegt. Wenn eine Bank ihre Preises für Inlandsüberweisungen erhöht, ist sie dazu natürlich berechtigt.

Ausgehend von der Hypothese, dass eine Auslandsüberweisung 25 EUR kostete, könnte dies - rein statistisch betrachtet - zu einer Preiserhöhung von 25 Cents für Inlandsüberweisungen führen. Allerdings wird bei dieser Argumentation nicht den enormen Produktivitätsgewinnen Rechnung getragen, die sich durch die Automatisierung der vormals manuell abgewickelten Zahlungsvorgänge erzielen lassen.

Die derzeitigen Initiativen der Banken zielen darauf, die Gebühren für Auslandsüberweisungen auf Inlandsniveau abzusenken. Deshalb ist es überraschend, dass einige Banken Gebührenerhöhungen, bei denen kein Zusammenhang mit den tatsächlichen Kosten zu erkennen ist, mit der Einführung der neuen EU-Verordnung rechtfertigen.

Im Bankgewerbe herrscht freie Preisgestaltung. Allerdings weist die Kommission erneut darauf hin, dass eine Gebührenänderung nur zulässig ist, wenn der Kunde vorher darüber informiert wurde (Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung 2560/2001). Im Juli 2004 muss die Kommission dem Rat und dem Parlament einen Bericht über die Auswirkungen der Anwendung dieser Verordnung auf die Kosten für Inlandszahlungen in den Mitgliedstaaten vorlegen.

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