Allergieauslöser in Lebensmitteln

Bald müssen auch kleinste Mengen angegeben werden

Ich reagiere extrem allergisch auf Soja, aber bei vielen Lebensmitteln steht leider nicht drauf, wenn Soja enthalten ist. Warum gibt es keine Kennzeichnungspflicht?

Zusatzstoffe in Lebensmitteln dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind. Seit 1996 sind die EU-Rechtsvorschriften für Zusatzstoffe harmonisiert - d.h. in allen Mitgliedstaaten der EU dürfen dieselben Zusatzstoffe verwendet werden. Im Zuge der Harmonisierung sind aus deutscher Sicht einige Zusatzstoffe neu hinzugekommen, andere sind jedoch nicht in das europäische Recht übernommen worden. Da die Zusatzstoffe aber gekennzeichnet werden müssen, können Sie - wenn auch nicht unbedingt problemlos - am Etikett ablesen, was in der Verpackung enthalten ist. Mittlerweile gibt es auch Kennzeichnungspflicht für lose Lebensmittel.

Zusatzstoffe und E-Nummern
Derzeit sind in der EU 297 Zusatzstoffe zugelassen:

  • ca. 100 sind allgemein und ohne Höchstmengenbeschränkungen erlaubt. Die verwendete Menge folgt der "guten Herstellungspraxis" (quantum satis). Dieses sind überwiegend natürliche oder "naturidentische" Stoffe.
  • Für die meisten Zusatzstoffe ist es jeweils vorgeschrieben, in welchen Produkten und in welchen Höchstmengen sie verwendet werden dürfen. Für Säuglings- und Kindernahrung ist die Verwendung von Zusatzstoffen noch weiter eingeschränkt.

Die EU-Zusatzstoff-Richtlinien sind in der deutschen Zusatzstoff-Zulassungsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Erkennen können Sie die Zusatzstoffe auf den Verpackungen an den sogenannten E-Nummern. Für die Hersteller sind die Zusatzstoffe von Vorteil. Wenn der Bäcker sich an den Kuchen begibt, dann verhindern Trennmittel das Klumpen, machen Backtriebmittel den Teig locker und Stabilisatoren sorgen für entsprechende Festigkeit. Für allergiegefährdete Verbraucher ist das nicht unbedingt so erfreulich, denn einige Stoffe - besonders Konservierungsmittel, Geschmacksverstärker und Farbstoffe - bergen auch gesundheitliche Risiken. Damit Sie sich besser orientieren können, geben einige Datenbanken einen Überblick über die E-Nummern (siehe unten).

Allergieauslöser
Problematischer war für Sie bisher immer, was an Zutaten in den Lebensmitteln enthalten ist, die als natürliche Zutaten nicht unter die Rubrik Zusatzstoffe fielen. Im November 2003 hat nun der Europäische Rat eine Richtlinie angenommen, nach der Allergene in Lebensmitteln künftig angegeben werden müssen. Damit werden in Zukunft folgende Stoffe - auch schon in kleinsten Mengen - kennzeichnungspflichtig:

  • glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse
  • Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
  • Eier und Eiererzeugnisse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Soja und Sojaerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse
  • Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
  • Sulfitin

Da diese Richtlinie aber noch in ein nationales Gesetz eingepaßt werden muß, kann es noch bis zu zwei Jahren dauern, bis Sie die Gewißheit haben, was an für Sie gefährlichen Allergenen in einem bestimmten Lebensmittel verarbeitet wurde.

Weitere Informationen

Datenbank über Zusatzstoffe
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Büro Berlin:
Elsenstraße 106
12435 Berlin
Tel.: 030-536 07 33
Fax: 030-536 073 45
E-mail: mail@verbraucher.org
www.zusatzstoffe-online.de

Liste der E-Nummern

Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (pdf)