Kauf eines Landhauses in Ungarn

Der Erwerb von Immobilien ist in Ungarn mit kleinen Einschränkungen möglich

Ich mache seit vielen Jahren bereits Urlaub am Balaton. Jetzt habe ich gesehen, dass ein wunderschönes Landhaus zum Kauf bereitsteht. Kann ich auch als Nicht-Ungar im Zuge der Erweiterung dort eine Immobilie erwerben?

Durch die politischen Veränderungen der letzten Jahre ist es nun auch in Ungarn für Ausländer möglich, eine Immobilie zu erwerben. Lediglich der Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen, denkmalgeschützten Bauwerken sowie von Immobilien in Natur- und Landschaftsschutzgebieten ist verboten. Einschränkungen gibt es auch für Häuser in ländlichen Gebieten - hier gilt: Wenn das Grundstück nicht größer als 6.000 m² ist und ein Wohngebäude darauf steht, ist der Erwerb auch für Ausländer problemlos möglich.

Und so funktioniert das Ganze:

  • Sie schließen nach Vorlage des letzten Grundbuchauszuges durch den Verkäufer einen Kaufvertrag unter Mitwirkung eines ungarischen Rechtsanwaltes ab. Der Kaufpreis muss zwingend in Forint festgelegt werden. Der Kaufvertrag wird zunächst in Ungarisch abgefasst, kann aber selbstverständlich zu Ihrer Sicherheit auch übersetzt werden.
  • Sie eröffnen ein ein Bankkonto auf Devisenbasis in Ungarn. Es gibt bereits mehrere Banken in Ungarn, deren Barater deutsch sprechen. Ganz wichtig: Der Kaufpreis muss von diesem Konto in Forint umgewechselt werden. Die Bestätigung hierüber wird dem Kaufvertrag beigefügt.
  • Es folgt die Genehmigung des Bürgermeisters und der zuständigen Kreisverwaltung. Der Erwerb des Eigentums durch Ausländer darf für die Interessenten der dortigen Selbstverwaltung nicht nachteilig sein, was in aller Regel auch nicht der Fall ist, da die Gemeinden an Investoren interessiert sind. Die Formalitäten erledigt zumeist der Rechtsanwalt.
  • Nach Einreichung des Kaufvertrages am Grundbuchamt wird eine Vormerkung zugunsten des Käufers eingetragen. Nach Eingang der behördlichen Genehmigung erfolgt der Grundbucheintrag auf den Namen des neuen Eigentümers. Parallel dazu wird vom Gebührenbemessungsamt die Grunderwerbssteuer festgelegt.
  • Zu erwartende Kosten: Im Regelfall sind 2 % aus der Kaufsumme an Rechtsanwaltskosten zu zahlen, zuzüglich Gebühren für Genehmigung, Grundbucheintrag und Übersetzung des Kaufvertrages. Die Grunderwerbssteuer beträgt 2 % bei Objekten bis 4 Mio Forint, alles was darüber liegt wir mit 6 % besteuert. Für Ferienhäuser beträgt die Grunderwerbssteuer 10 %.

Aber Vorsicht beim Häuserkauf am Balaton! Mittlerweile erreichen die Preise in den bevorzugten Feriengebieten astronomische Höhen.

Weitere Informationen

Botschaft der Republik Ungarn
Unter den Linden 76
10117 Berlin
Tel.: 030 203 10-0
Fax: 030 229 13 14
E-mail: infober@kum.hu
 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Úri utca 64-66
1014 Budapest
Telefon: 0036-1-4883500
Fax: 0036-1-4883505
E Mail: info@deutschebotschaft-budapest.hu