Reiseerleichterungen für multinationale Schulklassen

Klassenfahrten müssen kein Hindernislauf mehr sein

Die Organisation einer Klassenfahrt mit einer multinationalen Schulklasse ins Ausland war in der Vergangenheit für den Lehrer oft ein bürokratischer Hindernislauf. Ein neues, EU-weit einheitliches Formular schafft Abhilfe: Kinder, die im Land des Reiseziels eigentlich visumspflichtig wären, können im Klassenverband auch ohne Visum einreisen.

Hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten erschwerten in der Vergangenheit vielen für das Reiseland visumspflichtigen Kindern die Teilnahme an Klassenfahrten. Kinder von Asylbewerbern waren von solchen Fahrten häufig ausgeschlossen. Sie erhielten ihr Visum oft erst viele Wochen nach der Antragstellung. Die Klassenfahrt war dann schon lange vorbei.

Der EU-Ministerrat hat Abhilfe geschaffen. Er hat eine Regelung verabschiedet, die Fahrten ins EU-Ausland mit multinationalen Klassen erheblich erleichtert. Für grenzüberschreitende Klassenfahrten gibt es jetzt ein EU-weit einheitliches Formular, mit dem Schüler, die im Land des Reiseziels eigentlich visumspflichtig wären, auch ohne Visum einreisen dürfen. Bedingung: Sie müssen im Klassenverband fahren.

Das Verfahren ist einfach: Der Lehrer fordert bei der zuständigen Ausländerbehörde das Formular "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union" an. In das Formblatt trägt er die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der betroffenen Schüler sowie Reiseziel und Reisedauer ein. Wenn der Klassenlehrer dieses Formblatt an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die in der Liste aufgeführten Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Paß oder Personalausweis vor.

Wenn ein Schüler aus irgendeinem Grund keinen Reisepaß hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Paßersatz anerkannt. Dazu muß auf dem Formblatt zusätzlich ein Foto der betroffenen Schüler aufklebt werden. Die Liste muß in diesem Fall von der Ausländerbehörde beglaubigt werden. Sie bestätigt damit, daß alle aufgeführten Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.

Diese Regelung wurde erst durch den in Maastricht geschlossenen "Vertrag über die Europäische Union" möglich. Sie ist einer der Fortschritte, die im Bereich der Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik erreicht werden konnten.

Die Reiseerleichterung für Schüler aus Drittstaaten werden von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewendet. Lehrer, die eine Klassenfahrt ins EU-Ausland planen, sollten sich dennoch vor Reiseantritt bei der Botschaft des Reiselandes über das Verfahren informieren.

Inormationen und das EU-Reiseformular sind bei der Ausländerbehörde am Sitz der Schule erhältlich.





PDF Datei
Amtsblatt Nr. L 327 vom 19.12.1994
anzeigen speichern 42,65 kB
PDF Datei
Maßnahme zur Reiseerleichterung für Schüler aus Drittstaaten 1994
anzeigen speichern 42,53 kB