Auf einen Blick: Kauf von Kraftfahrzeugen

Wie ein Inlandskauf

Was muss ich beim Autokauf in einem anderen EU-Land beachten?

Der private Kauf eines gebrauchten Pkw in einem anderen Mitgliedstaat wird wie ein Inlandskauf behandelt: Der Käufer erwirbt das Kraftfahrzeug zu den dort üblichen Bedingungen und meldet es in Deutschland an.

Eine Erstattung der Mehrwertsteuer ist nicht mehr vorgesehen. Bei Gebrauchtwagen wird die Mehrwertsteuer in dem Land entrichtet, in dem der Kauf stattgefunden hat. Anders sieht es dagegen noch beim Erwerb von Neuwagen aus. Hier wird die Mehrwertsteuer im Land der Zulassung erhoben. Als Neuwagen werden die Fahrzeuge angesehen, die vor weniger als 6 Monaten zugelassen wurden und weniger als 6000 Kilometer gelaufen sind. Ganz ähnliche Vorschriften kommen beim Erwerb von Motorrädern und Booten zur Anwendung.

Um einen neu gekauften Wagen aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zu überführen, braucht man eine vorübergehende Zulassung, ein "Ausfuhrkennzeichen" und eine Kurzhaftpflichtversicherung. Die vorübergehende Zulassung und das Ausfuhrkennzeichen sind am jeweiligen Ort des Kaufes erhältlich.

Übrigens: Wer sein Auto bei einem Vertragshändler im EU-Ausland kauft, kann Garantieleistungen auch in Deutschland in Anspruch nehmen. Deutsche Vertragswerkstätten müssen die gleichen Leistungen erbringen wie bei einem von ihnen selbst gelieferten Auto derselben Marke.

Weitere Informationen

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland 
Bahnhofsplatz 3
D-77694 Kehl
Tel. 07851 / 991 48 0
Fax 07851 / 991 48 11
E-Mail:  info@cec-zev.eu
Internet: www.evz.de