Recht auf Dokumenteneinsicht

Bürger dürfen EU-Dokumente einsehen

Nach Artikel 255 des EG-Vertrags hat jeder Bürger der Europäischen Union bei gewissen Einschränkungen das Recht, Dokumente der EU einzusehen. Die EG-Verordnung 1049/2001 bestimmt das Verfahren. Die Organe der Union regeln die Einzelheiten in ihren Geschäftsordnungen.

Der Zugang zu den Dokumenten ist auf unterschiedliche Weise möglich. Zahlreiche Dokumente, insbesondere aus den letzten Jahren können über die verschiedenen Datenbanken der EU im Internet abgerufen werden, meist ist dies kostenlos. Um nicht auf diese Weise veröffentlichte Dokumente zu erhalten, müssen Anträge bei den zuständigen Organen gestellt werden. Die Suche nach Dokumenten wird durch ein Dokumentenregister im Internet erleichtert. Für Versand und Kopien von Dokumenten können Gebühren verlangt werden. Anträge auf Einsicht oder Zusendung von Dokumenten müssen von den Organen der EU binnen 15 Tagen beantwortet werden. Geschieht dies nicht, kann der Antragsteller binnen weiteren 15 Tagen die Behörde auffordern, zu reagieren. Im Falle der Nichtreaktion oder Ablehnung eines Antrags kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger an den Europäischen Bürgerbeauftragten oder an den EuGH, Gericht 1. Instanz wenden.

Es gibt einige Gründe, die eine Ablehnung der Einsicht in Dokumente rechtfertigen. Dazu gehören die Bereiche Innere und Äußere Sicherheit, laufende Gerichtsverfahren, Schutz der Privatsphäre Betroffener. Jede Ablehnung der Einsicht ist zu begründen. Dokumente, die älter als 30 Jahre sind, sind bis auf wenige Ausnahmen, für die Öffentlichkeit zugänglich. Sie sind über die Lesesäle der zuständigen Organe erhältlich. Im Internet gibt die Datenbank ARCHIS Auskunft über die Bestände.

Anträge sind zu richten an:

  • Europäisches Parlament, "Elektronisches Register der Dokumente", Rue Wiertz, B-1047 Brüssel oder Plateau du Kirchberg, BP 1601, L-2929 Luxembourg, E-Mail: register@europarl.eu.int
  • Rat der Europäischen Union, Referat "Transparenz, Information, Öffentlichkeitsarbeit", Rue de la Loi 175, B-1048 Brüssel, E-Mail: access@consilium.eu.int
  • Generalsekretariat der Europäischen Kommission, Referat SG/B/ "Transparenz, Zugang zu Dokumenten und Beziehungen zur Zivilgesellschaft", B-1049 Brüssel, E-Mail: sg-acc-doc@cec.ei.int

Weitere Informationen enthält eine Gebrauchsanleitung über den "Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission".
Beschwerden gegen eine Ablehnung auf Dokumenteneinsicht können eingelegt werden beim:

  • Europäischer Bürgerbeauftragter, Avenue du Président Robert Schumann 1, BP 403, F-67001 Straßburg, E-Mail: euro-ombudsman@europarl.eu.int oder beim
  • Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, Rue du Fort Niedergrünewald, L-2925 Luxembourg

Informationen im Internet

Über den Zugang zu den Dokumenten
http://ec.europa.eu/transparency/index_de.htm

Die Datenbanken der EU
http://europa.eu.int/geninfo/info/guide/dbsubject/index_de.htm





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