Datenschutz

Datenschutzrichtlinie schützt Privatsphäre

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die inzwischen Teil des Verfassungsentwurfs geworden ist, sieht in Art. 9 den Schutz personenbezogener Daten vor. Danach hat jeder Mensch das Recht auf Schutz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten. "Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jeder Mensch hat das Recht, Auskunft über die ihn betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht."

Auch wenn die Charta noch nicht geltendes Europäisches Recht ist, so hat die Europäische Union unter Bezug auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 bereits 1995 begonnen, den Datenschutz auf europäischer Ebene zu regeln und die o.a. Anforderungen umzusetzen, wie sie dann später auch Niederschlag in der Charta der Grundrechte gefunden haben.

Die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) hat zum Ziel, den auf Grund der Vollendung des europäischen Binnenmarkts erforderlichen ungehinderten Datenverkehr in der Union sicherzustellen ohne den Schutz personenbezogener Daten zu gefährden. Sie betrifft daher nur Daten, für die eine Zuständigkeit der EU gegeben ist. Andere Daten, z.B. im Bereich öffentliche Sicherheit oder Landesverteidigung, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind, fallen nicht darunter. Diese Daten unterliegen den nationalen Bestimmungen.

Die Richtlinie 97/66/EG dient dem Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation. Damit soll in allen Mitgliedstaaten die Vertraulichkeit von Telefongesprächen sichergestellt werden. Sie verbietet das ungenehmigte Mithören und Speichern von Telefonaten und regelt u.a. auch den Umgang mit den neuen Techniken, z. B. bei der Rufnummernübermittlung oder beim Eintrag in elektronische Verzeichnisse. Die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 zielt auf den Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.

Weitere Informationen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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PDF Datei
Die europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
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