Hunde nach Schweden

Bisherige Einfuhranforderungen seit Juli 2004 aufgehoben

Seit dem 3. Juli 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden. Durch die neue Verordnung des Europäschen Parlamentes und des Europäischen Rates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU geregelt. Die meisten der heutigen Regeln bleiben jedoch unverändert gültig. Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab dem 3. Juli 2004:

  • ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung;
  • Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich);
  • Antikörpertest, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper ausweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Antikörpertest ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich);
  • Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Praziquantel-haltigem Wirkstoff innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen;
  • Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.

Folglich werden die folgenden Einfuhranforderungen aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, auch weiterhin alle Tiere gegen Leptospirose und Hundestaupe impfen zu lassen.