Makler in Frankreich

Carte Professionelle erforderlich

Ich möchte mich demnächst in Frankreich als Makler selbständig machen. Ist das möglich und was muss ich dabei beachten?

Kein Bürger aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union darf aufgrund seiner Nationalität beim Zugang zur Arbeit, den Arbeitsbedingungen und den Sozialleistungen gegenüber den Bürgern des eigenen Landes benachteiligt werden. Dieser "Gleichbehandlungsgrundsatz" gilt auch für Selbständige: Sie können Ihre Tätigkeit in einem anderen EU-Land unter den gleichen Bedingungen aufnehmen und ausüben wie die Staatsangehörigen Ihres Gastlandes.
Wenn Sie sich in einem anderen EU-Land niederlassen wollen, müssen Sie allerdings die im jeweiligen Land gültigen Anforderungen an Ihren Berufsstand erfüllen. Durch die europäischen Regelungen zur Anerkennung der Diplome ist das in den meisten Berufen problemlos.

Ihnen hilft das aber wenig: Die Qualifikations-Anforderungen für Makler sind nicht europäisch geregelt und innerhalb der EU oft nicht einmal vergleichbar. So wird in Spanien und Großbritannien ein Hochschulstudium verlangt. Britische Makler müssen zusätzlich noch von einer Standesorganisation zugelassen sein. Auch in den Niederlanden ist Ausbildung Pflicht. Und in Frankreich werden Abitur plus Ausbildung oder ein Fachhochschulstudium gefordert. Lediglich geordnete Vermögensverhältnisse für die letzten fünf Jahre muss dagegen ein deutscher Makler nachweisen. Und natürlich einen Gewerbeschein.

Angesichts der neuen europäischen Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualfikationen fordert der Immobilienverband Deutschland eine stattlich anerkannte Ausbildung auch für die Bundesrepublik. Denn wenn diese Richtlinie Ende 2007 umgesetzt ist, dann haben deutsche Makler nicht nur im Ausland das Nachsehen. Denn während ausländische Makler freien Zugang zum deutschen MArkt haben, müssen deutsche Makler ohne entsprechende Ausbildung auf dem ausländischen Markt immer noch mit Schwierigkeiten rechnen. Doch schon seit geraumer Zeit gibt es auch hierzulande diverse Ausbildungsmöglichkeiten und auch Studiengänge für Makler. Sollten Sie eine solche Ausbildung, vielleicht gar von der Europäischen Immobilien Akademie in Saarbrücken, wäre das für Sie sicherlich von Vorteil. Wenn Sie bereits in Deutschland als Makler tätig waren, sollten Sie sich bei Ihrer IHK eine EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten ausstellen lassen. Denn immer wenn die Anforderungen in einem Berufsfeld stark voneinander abweichen, ist es nach europäischem Recht zulässig, dass das Land mit dem höheren Qualifikations-Niveau den Besuch von Anpassungslehrgängen verlangt.

Prüfen Sie, ob Sie nicht wenigstens bestimmte Teile der in Frankreich üblichen Ausbildung doch absolviert haben. Wird zum Beispiel in Frankreich der Nachweis eines Praktikums verlangt, können Sie diese Anforderung durch den Nachweis von Berufserfahrung ersetzen. Vielleicht haben Sie auch Seminare oder Lehrgänge besucht, die in Frankreich anerkannt werden könnten. Bevor Sie sich als Makler niederlassen können, müssen Sie eine "Carte Professionelle" mit dem Vermerk "Transactions sie immeubles et fonds de commerce" beantragen. Diese erhalten Sie bei der Präfektur des Departements, in dem Sie sich niederlassen wollen.

Wenn alle Zulassungsfragen geklärt sind, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Präfektur beantragen. Hierfür dürfen Sie sich nach Ihrer Einreise nicht länger als drei Monate Zeit lassen. Um die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie Ihre Erwerbstätigkeit nachweisen. Da Sie als Selbständiger keinen Arbeitsvertrag haben, können Sie auf andere Weise belegen, dass Sie Ihre Arbeit aufgenommen haben. Hierzu gibt es keine genauen gesetzlichen Vorschriften. Meist reicht es aus, wenn Sie die Gewerbe- oder Finanzamtsmeldung vorlegen. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer müssen Sie als Selbständiger außerdem nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Wenn Sie Erwerbstätigkeit und Krankenversicherung belegen können, darf Ihnen die "carte de séjour" nicht verweigert werden.


Auskünfte zu den Berufsanforderungen für Makler in Frankreich

FNAIM
129, rue du Faubourg Saint-Honoré
75407 Paris

Weitere Informationen:

Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V.
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Telefon: +49 (0)30 / 89 73 53 64
Telefax: +49 (0)30 / 89 73 53 68
E-Mail: info@ivd-berlin-brandenburg.de

Europäische Immobilien Akademie Saarbrücken e.V.
Hohenzollernstraße 35
D-66117 Saarbrücken
Tel. 0681 - 9 27 38 0
Fax 0681 - 9 27 38 29
E-Mail: info@eia-akademie.de