Beschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Mittelosteuropa

Die meisten Mitgliedstaaten führten Übergangsregelungen ein

Bitte beachten Sie: Dies ist ein Archivartikel, der nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht. Großbritannien ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. 

Seit dem 1. Mai 2011 ist die siebenjährige Übergangszeit für Arbeitnehmer aus Mittelosteuropa beendet. Arbeitnehmer aus Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien und der Slowakei sowie die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen können nun ohne Arbeitserlaubnis europaweit Arbeiten. 

Am 1. Mai 2004 traten Polen, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Malta und der griechische Teil Zyperns und am 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union bei. Entgegen früherer Ankündigungen führten die meisten bisherigen 15 EU-Staaten Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürgerinnen und Bürger aus den ostmitteleuropäischen Beitrittsstaaten ein.

Die Bürgerinnen und Bürger der neuen EU-Mitgliedsländer können sich nun ohne Reisepass und Visum im gesamten EU-Gebiet frei bewegen. Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern für die beigetretenen Staaten Mittelosteuropas (MOE) unterliegt jedoch Übergangsbestimmungen. Arbeitnehmer aus Malta und Zypern genießen dagegen uneingeschränkte Freizügigkeit.

Auf Initiative der Regierungen Deutschlands und Österreichs wurde eine abgestufte, maximal 7jährige Übergangsregelung in den Beitrittsverträgen festgeschrieben. Den neuen EU-Ländern steht ebenfalls die Möglichkeit der Beschränkung des Zugangs ihrer Arbeitsmärkte offen. Formal gelten die Regeln des EU-Vertrages über die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der heutigen EU nicht für die neuen EU-Bürgerinnen und Bürger. Nach der Erweiterung 2004 gilt: In den ersten beiden Jahren darf jedes Land diese Lücke nach eigenem Ermessen füllen (nach der Erweiterung am 1.1.2007: bis 31.12.2008). Will ein Land den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt auch danach einschränken, muss es die dazu erforderlichen Maßnahmen in Brüssel anmelden. Sie gelten dann für weitere drei Jahre (Erweiterung 2007: 1.1.2009-31.12.2011). Danach kann die EU-Kommission den Mitgliedstaaten solche Maßnahmen für höchstens weitere zwei Jahre genehmigen bis 2011 (Erweiterung 2007: 31.12.2013).

Zunächst hatten nur Deutschland und Österreich, die aufgrund ihrer geographischen Nähe zu den Beitrittsländern befürchten, am stärksten zum Ziel von Zuwanderung aus Ostmitteleuropa zu werden, angekündigt, den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten zu beschränken. Mittlerweile haben die meisten anderen EU-15-Staaten nachgezogen und eine Beschränkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt bzw. den Sozialleistungen für die neuen Mitglieder Ostmitteleuropas eingeführt.

In Deutschland dürfen Arbeitgeber nur dann Personen aus den Beitrittsstaaten dauerhaft beschäftigen, wenn sie nachweisen können, dass keine geeigneten Kandidaten aus den bisherigen 15 EU-Staaten zur Verfügung standen. In Großbritannien müssen sich Arbeitssuchende aus Osteuropa lediglich beim Innenministerium anmelden, bevor sie eine Arbeit aufnehmen dürfen. Der Zugang zu den Sozialleistungen wurde dort aber auch eingeschränkt. Die niederländische Regierung beschränkte den Zugang zum Arbeitsmarkt in Reaktion auf die Maßnahmen anderer Länder, so ein Regierungssprecher.

Ähnlich äußerte sich auch die schwedische Regierung. „Es wäre naiv von uns, als einziges Land Personen aus Osteuropa freien Zugang zu Arbeitsmarkt und Sozialleistungen zu gewähren", so Ministerpräsident Göran Persson (Sozialdemokraten). Parallel zu der generellen Beschränkung startete Schweden eine Kampagne zur Anwerbung polnischer Ärzte, um den Engpass im schwedischen Gesundheitssystem zu beseitigen. Frankreich, Belgien und Spanien kündigten bilaterale Abkommen mit einzelnen Beitrittsländern für die Übergangsperiode an. Darin soll festgelegt werden, welche und wie viele Arbeitskräfte aus dem betreffenden Land eine Arbeitsgenehmigung bekommen.

Insofern können die von den EU-15-Ländern angekündigten Maßnahmen nicht als eine vollkommene Schließung ihrer Arbeitsmärkte verstanden werden, sondern eher als die Fortsetzung der in den letzten Jahren überall in Europa zu beobachtenden Politik der verstärkten Auswahl von Zuwanderern anhand ökonomischer Kriterien bei gleichzeitiger verstärkter Abschottung gegen unerwünschte Migranten.

Seit dem 1. Mai 2006 (Erweiterung 2004) und dem 1. Januar 2009 (Erweiterung 2007) befinden sich die EU-27-Staaten in der zweiten Phase. Derzeit haben 11 der EU-15 für die 10 neuen Mitgliedsstaaten und 14 der EU-25 ihren Arbeitsmarkt für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer geöffnet.

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