Brüssel bringt deutsches Telekom-Gesetz vor höchstes EU-Gericht

Bundesregierung und Telekom halten das Gesetz für EU-konform

Der Streit zwischen Brüssel und Berlin um eine «Regulierungspause» für die Deutsche Telekom ist eskaliert und wird nun von den höchsten EU-Richtern entschieden. Die EU-Kommission beschloss nach dpa-Informationen am 27. Juni 2007 in Brüssel eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen des neugefassten Telekom-Gesetzes. Eine offizielle Stellungnahme der EU-Behörde gab es zunächst nicht. Bundesregierung und die Telekom teilten mit, sie hielten das Gesetz weiterhin für EU-konform.

Das umstrittene Gesetz nimmt das neue superschnelle Internet-Netz der Telekom (VDSL) über mehrere Jahre hinweg von der Überwachung durch die Wettbewerbshüter aus. Die Kommission hatte dazu im Februar - zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft - ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags eingleitet. Brüssel sah eine rechtswidrige Begünstigung des Bonner Konzerns. Die Klage vor dem Luxemburger Gericht in die letzte Stufe des Verfahrens. Der EuGH könnte nun Änderungen an dem deutschen Gesetz erzwingen.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Berlin sagte, die Bundesregierung blicke einer Klage vor dem EuGH gelassen entgegen. Die Bundesregierung sehe die Vorwürfe nach wie vor für unbegründet an und halte das Gesetz für EU-konform. Zugleich wies die Sprecherin Darstellungen als «völlig abwegig» zurück, die Bundesregierung versuche mit ihrem Verhalten die Aktie der Telekom in die Höhe zu treiben.

Die Telekom erklärte lediglich: «Wir halten das Gesetz für EU-konform.» Das Unternehmen führte bisher an, die Ausnahme sei gerechtfertigt angesichts von geplanten Investitionen in Höhe von drei Milliarden Euro. Das neue Netz soll Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde (mbit/s) ermöglichen. Derzeit sind im herkömmlichen DSL-Netz bis zu 6 mbit/s und bei besonders schnellen Verbindungen 16 mbit/s möglich.

dpa