Übersicht über die Übergangsfristen
Auflistung der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 2006
| Alte Mitgliedstaaten | Neue Mitgliedstaaten 2004 | Rumänien/ Bulgarien | |
|---|---|---|---|
| Estland | keine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis erforderlich | keine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis erforderlich
| keine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis erforderlich |
| Lettland | keine | keine | keine |
| Litauen | keine | keine | keine |
| Polen | keine | keine | keine |
| Slowakei | keine | keine | keine |
| Slowenien | keine Anmeldung durch Arbeitgeber erforderlich | keine Anmeldung durch Arbeitgeber erforderlich | keine Anmeldung durch Arbeitgeber erforderlich |
| Ungarn | Reziproke Maßnahmen. Wenn keine Beschränkungen existieren oder aufgehoben sind, besteht keine Meldepflicht | keine Meldepflicht besteht | keine (seit 1.1.2009) |
| Tschechien | keine | keine | keine |
| Bulgarien | keine | keine | keine |
| Rumänien | keine | keine | keine |
| Belgien | keine | Beschränkungen aber flexiblere Arbeitserlaubnis-verfahren für bestimmte Berufe/ Sektoren | Beschränkungen mit Erleichterungen |
| Dänemark | keine | Beschränkungen aber flexiblere Arbeitserlaubnis nur bei Voll-beschäftigung, keine Überprüfung der Arbeitsmarktlage, erleichterte Verfahren Aufenthaltserlaubnis erforderlich | Beschränkungen aber flexiblere Arbeitserlaubnis nur bei Vollbeschäftigung, keine Überprüfung der Arbeitsmarktlage, erleichterte Verfahren Aufenthaltserlaubnis erforderlich |
| Deutschland | keine | Beschränkungen | Beschränkungen Bundestagsdrucksache 16/2954 |
| Finnland | keine | keine Registrierungspflicht bei der Arbeitsverwaltung | keine Registrierungspflicht für Kontrollzwecke |
| Frankreich | keine | keine (seit 1.7.2008) | Beschränkung mit Erleichterung |
| Griechenland | keine | keine | keine (seit 1.1.2009) Registrierungspflicht |
| Irland | keine | keine | Beschränkungen |
| Italien | keine | keine Beschränkunge seit dem Beschluss der neuen Regierung im Juli aufgehoben | Beschränkungen mit Erleichterungen |
| Luxemburg | keine | Beschränkungen aber flexiblere Arbeitserlaubnis-verfahren für bestimmte Berufe/ Sektoren | Beschränkungen mit Erleichterungen |
| Niederlande | keine | keine (seit 1.5.2007) | Beschränkungen aber flexiblere Arbeitserlaubnis-verfahren für bestimmte Berufe/ Sektoren |
| Österreich | keine | Beschränkungen mit Erleichterungen | Beschränkungen mit Erleichterungen |
| Portugal | keine | keine Gesetz zur Registrierungspflicht wird überarbeitet | keine (seit 1.1.2009) |
| Schweden | keine | keine | keine |
| Spanien | keine | keine | keine (seit 1.1.2009) |
| Vereinigtes Königreich | keine | keine Gesetzliches Arbeitnehmerregistrierungssystem für Kontrollzwecke | Beschränkungen |
| Malta | keine | Arbeitsgenehmigung kann nur verwehrt werden bei Überforderung des Arbeitsmarktes | Arbeitsgenehmigung kann nur verwehrt werden bei Überforderung des Arbeitsmarktes |
| Zypern | keine | keine | keine Registrierung für Kontrollzwecke |
