Sonderfall Erweiterung
Die Regelungen für die Beitrittsstaaten
- Die Übergangsregelungen nach der Erweiterung 2004 Einige Mitgliedstaaten haben Beschränkungen aufgehoben
- Deutschland: Beschränkung der Freizügigkeit verlängert Zugang zum deutschen Arbeitmarktfür weitere drei Jahre beschränkt
- Übersicht über die Übergangsfristen Auflistung der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 2006
- Bilaterale Abkommen Deutschlands werden eingehalten Beim Beitritt bereits bestehende Zugangsmöglichkeiten bleiben erhalten
- Einreise zur Arbeitssuche ist möglich Visumfreie Einreise seit dem 1. Mai 2004
- Anerkennung der Abschlüsse Keine Übergangsfristen




