Benes-Dekrete sind Vergangenheit

Belasten die Benes-Dekrete das deutsch-tschechische Verhältnis in der EU?

Im Mai 1945 begann in der damaligen Tschechoslowakei eine der größten "ethnischen Säuberungsaktionen"; der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Über drei Millionen Deutsche wurden ausgebürgert, enteignet und vertrieben. Allein von Mai bis Juni 1945 mussten rund 800000 Menschen - meist Frauen, Kinder und alte Menschen - grausame Gewaltmärsche über die Grenze antreten. Viele von ihnen überlebten nicht.

Die Benes-Dekrete
Auf dem Gebiet Tschechiens waren seit vielen Jahrhunderten tschechische und deutsche Schicksale eng miteinander verwoben. Tschechen und Deutsche haben miteinander gelebt und europäische Kulturgeschichte geschrieben. Dabei sind sie nicht immer getrennte Wege gegangen: Prag war lange eine zweisprachige Stadt. Franz Kafkas Vater war Tscheche, seine Mutter Deutsche. 1934 gab es in der Tschechoslowakei 3301 deutschsprachige Volksschulen und 58 deutschsprachige Gymnasien. 1938 lebten allein in den sudetendeutschen Gebieten 3,6 Millionen Menschen, davon waren 2,8 Millionen deutscher Nationalität.

Grundlage und rechtliche Rechtfertigung ihrer Vertreibung waren die sogenannten Benes-Dekrete -- provisorische Gesetze, die Edvard Benes in Absprache mit der tschechoslowakischen Exilregierung von Oktober 1940 bis Oktober 1945 erließ. Die Dekrete Nr. 5, Nr. 12 und Nr. 108 aus dem Jahr 1945 verfügten die vollständige und entschädigungslose Enteignung aller Personen deutscher oder ungarischer Nationalität. Mit dem Dekret Nr. 33 wurden die gleichen Bevölkerungsgruppen ausgebürgert.

Für viele Tschechen stehen die mehr als 150 Benes-Dekrete, die weit mehr als Fragen der Vertreibung regeln, für das Widererstehen der von Hitler zerrissenen Tschechoslowakei. Für die Sudentendeutschen dagegen bedeuten sie Ausbürgerung, Enteignung und Vertreibung.

Wunsch nach Aussöhnung
Schon fünf Jahre nach Kriegsende verdeutlichten die nach Westen vertriebenen Deutschen ihren Wunsch nach Frieden und Versöhnung: "Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung", heißt es in der Charta der Heimatvertriebenen. Im Jahr 1997 schien sich eine Chance auch für die schwierige deutsch-tschechische Versöhnung zu öffnen. In einer gemeinsamen Erklärung bekennt sich die deutsche Regierung zur historischen Verantwortung Deutschlands für die von Hitler versuchte Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakei sowie für das Leid, das Nazi-Deutschland über seinen Nachbarn brachte. Die tschechische Regierung bedauerte, dass "durch die nach Kriegsende erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der damaligen Tschechoslowakei, durch die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde, und dies auch angesichts des kollektiven Charakters der Schuldzuweisung."

Damit schien die Abkehr von der These der Kollektivschuld der Sudetendeutschen erreicht, die für viele Tschechen die Rechtfertigung der Grausamkeiten der Nachkriegsjahre gegen die Sudetendeutschen war. Denn dies ist das wichtigste Anliegen der Betroffenen: Auch ihre Vertreibung soll als ein Unrecht erkannt werden, dass sich nicht mit einer angeblichen historischen Gerechtigkeit rechtfertigen lässt. Niemand kann geschehenes Unrecht ungeschehen machen, aber Unrecht muss als Unrecht bezeichnet werden.

In einer gemeinsame Erklärung aller Parteien im tschechischen Parlament vom 24. April 2002 wurde klargestellt: Die Benes-Dekrete gelten nicht mehr. So die einhellige Lesart Berlins, Prags und Brüssels.

Geste der Versöhnung
Die deutsche wie die europäische Politik haben bereits verdeutlicht: Es geht in der Frage der Benes-Dekrete um eine Geste der Versöhnung und nicht um einen von langer Hand geplanten Versuch, die Eigentumsordnung der Tschechischen Republik umzustürzen. Der tschechische Staat und die tschechischen Kirchen haben die Vertreibung der Sudetendeutschen bereits in versöhnlichen Erklärungen geächtet.