Comenius 2

Aus- und Fortbildung des Schulpersonals

Comenius 2 soll die berufliche Entwicklung von Schulpersonal unterstützen, und zwar durch die Förderung von Mobilitätsmaßnahmen und transnationalen Kooperationsprojekten. Abgedeckt werden alle Phasen und Aspekte der beruflichen Entwicklung: Erstausbildung, Einstieg ins Berufsleben und Fortbildung.

Comenius 2 unterteilt sich in die Aktionen:

- Aktion 2.1: Europäische Kooperationsprojekte der Lehreraus- und -fortbildung
- Aktion 2.2.a: Studienaufenthalte und Praktika von angehenden Lehrern
- Aktion 2.2.b: Assistenzzeiten für angehende Fremdsprachenlehrer als Comenius-Sprachassistenten
- Aktion 2.2.c: Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer und pädagogische Fachkräfte.

Europäische Kooperationsprojekte der Lehreraus- und -fortbildung
Gefördert werden u.a. Projekte zur Entwicklung, Erprobung und Durchführung von Lehrveranstaltungen für pädagogische Lehrkräfte, zur Entwicklung von Curricula für die Lehrererstausbildung, zur Förderung der Mobilität von Studierenden in der Lehrerausbildung, zur Entwicklung von Unterrichtsstrategien, -methoden und -materialien für spezifische Gruppen (wie z.B. Wanderarbeitnehmer, Sinti und Roma u.a.).

Den Partnerschaften für europäische Kooperationsprojekte müssen mindestens drei förderfähige Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Teilnehmerländern angehören, die auf dem Gebiet der Aus- und/oder Weiterbildung von Lehrern oder sonstigem Schulpersonal tätig sind. Mindestens eines der Teilnehmerländer muss ein EU-Mitgliedstaat sein. Partnerschaften, die im Bereich der interkulturellen Erziehung tätig sind, mit ausgrenzungsgefährdeten Schülern arbeiten oder sich mit Bildungsangeboten für Kinder aus bestimmten Gruppen (Wanderarbeitnehmer, Sinti und Roma, Nichtsesshafte sowie Personen, die einem Wandergewerbe nachgehen) befassen, können nur dann gefördert werden, wenn eine der Partnerorganisationen im Bereich der Aus- bzw. Fortbildung von Lehrkräften tätig ist. Dies ist aufgrund der Thematik solcher Projekte erforderlich. Projekte im Rahmen von Comenius 2 werden höchstens drei Jahre in Folge gefördert. Der Zuschuss erfolgt variabel entsprechend des Budgetrahmens.

Anträge auf vorbereitende Besuche zur Anbahnung einer Partnerschaft müssen sowohl direkt beim PAD als auch auf dem Dienstweg eingereicht werden und vier Wochen vor dem geplanten Besuch beim zuständigen Kultusministerium vorliegen.
Den Projektantrag selbst reichen Interessenten direkt bei der EU-Kommission in Brüssel ein, senden aber sowohl eine Kopie des Antrags direkt an den PAD als auch eine weitere Kopie des Antrags auf dem Dienstweg an das zuständige Kultusministerium (Termin in Brüssel und beim PAD: 1. März). Landesinterne Fristsetzungen der Kultusministerien in den Amtsblättern müssen beachtet werden.

Studienaufenthalte und Praktika von angehenden Lehrern
Diese Zuschüsse sollen Lehramtsstudenten dazu anregen, die europäische Dimension des Unterrichtens und Lernens im Rahmen eines betreuten Studienaufenthalts und, wenn möglich, einer praktischen Ausbildung in einem anderen teilnehmenden Land kennen zu lernen. Diese Mobilitätsförderung kann nur in Verbindung mit einem Comenius-2.1 Projekt im Rahmen eines Kooperationsprojekts erfolgen. Entsprechend wird die Auswahl der Bewerber von deren Heimateinrichtung vorgenommen.
Der ein- bis zehnwöchige Aufenthalt muss unmittelbarer Bestandteil der Gesamtausbildung sein und wird infolgedessen voll für das Studium angerechnet. In der Regel besteht er aus Besuchen von Schulen im Gastland, einer längeren Zeit als Hospitant und/oder Assistenzlehrer an einer dieser Schulen sowie aus einer betreuten theoretischen Studienzeit an einer Lehrerausbildungsstätte in dem betreffenden Land.

Assistenzzeiten für angehende Fremdsprachenlehrer als Comenius-Sprachassistenten
Im Rahmen von Comenius 2 können angehende Sprachlehrer einen Zuschuss beantragen, um drei bis acht Monate als "Comenius-Fremdsprachenassistent" an einer Gastschule im Ausland zu verbringen. Fremdsprachenassistenten können allen im Rahmen von Comenius 1 teilnahmeberechtigten Einrichtungen zugewiesen werden.
Mit der Fremdsprachenassistenz werden zwei Hauptziele verfolgt: Angehenden Sprachlehrern soll die Gelegenheit gegeben werden, ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und Bildungssysteme zu verbessern und ihre pädagogischen Fähigkeiten auszubauen; und die Fremdsprachenkenntnisse der Schüler der Gastschule sollen verbessert werden und sie sollen dazu motiviert werden, Sprachen zu lernen und Interesse am Land und an der Kultur des Assistenten zu entwickeln. Die Gastschule muss eine Lehrkraft benennen, die die Arbeit des Assistenten überwacht, sich um sein Wohlergehen kümmert, den Verlauf der Assistenzzeit verfolgt und in jeder Hinsicht als Ansprechpartner agiert. Fremdsprachenassistenten erhalten ein Stipendium als Beitrag zu den Mobilitätskosten, die in Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt entstehen (Fahrtkosten und monatlicher Zuschuss, der zwischen 351 Euro und 849 Euro pro Monat liegt). Die Gastschule erhält keinen Zuschuss für die Organisation der Assistenzzeit, da sie in vollem Umfang von der Anwesenheit und der Arbeit des Assistenten profitieren kann.

Teilnahmeberechtigt sind zukünftige Lehrer ab dem 3. Studienjahr oder nach Abschluss des Studiums. Sie müssen die Sprache eines am Programm teilnehmenden Landes als Fremdsprache oder andere Fächer in dieser Sprache unterrichten. Zumindest sollte dies vorgesehen sein. Als Aufnahmeschule qualifizieren sich Schulen aller Schulformen und -stufen, sofern der Einsatz des Assistenten im "Comenius-Plan" der Schule vorgesehen ist. Anträge von angehenden Fremdsprachenlehrern müssen dem PAD bis zum 1. März eingereicht werden. Anträge von Schulen auf Zuweisung eines COMENIUS-Sprachassistenten werden auf dem Dienstweg eingereicht und müssen dem PAD zum 1. März vorliegen. Landesinterne Fristsetzungen der Kultusministerien in den Ländern müssen beachtet werden.

Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer und pädagogische Fachkräfte
Diese Zuschüsse sollen Lehrern und sonstigen schulpädagogischen Fachkräften die Möglichkeit geben, an ein- bis vierwöchigen berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen ("Kursen") in einem anderen Land teilzunehmen.
Bei Fremdsprachenlehrern finden diese Fortbildungskurse in einem Land statt, in dem die Zielsprache des Lehrers gesprochen und unterrichtet wird.

In einigen Fällen kann die Weiterbildung im Handel oder in der Industrie oder in einer staatlichen bzw. Nichtregierungsorganisation stattfinden, falls dies für die oben erwähnten Ziele als förderlich erachtet wird. Jede weitere Bildungsmaßnahme sollte eine Vorbereitungszeit und eine Nachbetreuungszeit umfassen. Diese Arbeitsphasen finden im Heimatland des Teilnehmers statt, wobei häufig neue Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere das Internet, benutzt werden.

Teilnehmen können Lehrkräfte aller Schulformen und Fächer, Personen aus dem Bereich Schulleitung / Schulverwaltung und pädagogische Fachkräfte,
Fremdsprachenlehrer, Lehrkräfte, die zu Fremdsprachenlehrern umgeschult werden oder wieder ins Berufsleben einsteigen, Lehrkräfte, die bilingualen Unterricht erteilen, Grund- und Hauptschullehrer, die in Zukunft Fremdsprachen unterrichten werden, Schulaufsichtsbeamte im Fremdsprachenbereich und Ausbilder von Fremdsprachenlehrern.

Zuschüsse werden gewährt für Tätigkeiten, die für die Erreichung der Weiterbildungsziele des Bewerbers als geeignet erscheinen und die die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllen. Kosten für Kursteilnahme, Unterkunft, Verpflegung und Fahrt werden in einer Höhe von bis zu 1.500 € bezuschusst.

Interessenten können sich über das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen in der Sokrates-Kursdatenbank der Europäischen Kommission informieren. Weitere Informationen über europäische Fortbildungskurse enthalten auch die Internetseiten verschiedener Nationaler Agenturen, die über die Website der EU-Kommission zugänglich sind. Anträge zur Teilnahme an Fortbildungskursen müssen auf dem Dienstweg eingereicht werden. Antragsfrist für das Programmjahr 2003/2004: 5 Monate vor Kursbeginn bei den jeweils zuständigen Kultusbehörden. Weitere Fortbildungsangebote deutscher Kursveranstalter, die sich vor allem an ausländische Interessenten richten, enthält eine Kursübersicht des PAD.

Weitere Informationen

Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Tel.: 0228 501 367/ -298/ -291
Fax: 0228 501 420/ -259
E-Mail: pad.comenius@kmk.org
http://www.kmk.org/pad/sokrates2/index.htm

Sokrates-Kursdatenbankt
http://comcdb.programkontoret.se

Kursübersicht des PAD
http://www.kmk.org/pad/sokrates2/sokrates/fr-comenius_2.htm

Datenbank für die Partnersuche
http://comenius.eun.org/ww/en/pub/comenius/index.htm