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Unsichere Fluggesellschaften: Schwarze Liste der EU-Kommission

Für diese Unternehmen gilt in der EU Start- und Landeverbot

In der EU gelten für den Flugverkehr Sicherheitsnormen, die zu den strengsten der Welt gehören. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder an der Durchsetzung solcher Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Fluggesellschaften, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, die unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.

Deshalb hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, Landung und Start auf EU-Flughäfen zu untersagen. Die Schweiz schließt sich diesen Vorgaben an.

Auf einer "Schwarzen Liste" veröffentlicht die Europäische Kommission die Namen der Fluggesellschaften, die Flughäfen in der Europäischen Union nicht mehr ansteuern dürfen. Die Entscheidung wird auf Grundlage von Informationen der nationalen Flugsicherungseinrichtungen sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) getroffen. Nach dieser Liste dürfen etwa 100 Fluggesellschaften, in der Mehrheit aus Afrika und Asien, nicht mehr im Luftraum über der EU fliegen.

Luftfahrtexperten aus Deutschland betonen allerdings, dass die Schwarze Liste der Europäischen Kommission nur für "relative" Sicherheit sorge. Wenn eine Fluglinie nicht auf der Liste stehe, bedeute dies nicht automatisch, dass sie sicher sei.

Die Liste wurde 2006 zum ersten Mal erstellt und wird seitdem regelmäßig aktualisiert. Sie umfasst nicht nur die Namen einzelner Fluggesellschaften. Die Europäische Kommission hat zusätzlich allen Gesellschaften bestimmter Länder den Flugbetrieb in der EU untersagt. Dazu gehören zur Zeit Angola, Benin, die Demokratische Republik Kongo, Äquatorialguinea, Indonesien, Kirgistan, Liberia, Gabun, Sierra Leone und Swasiland. Die folgende Liste zeigt alle Fluggesellschaften, die im April 2009 von der EU als unsicher betrachtet werden.

Bei der letzten Aktualisierung im April 2009 wurde weitere Fluggesellschaften auf die "Schwarze Liste" gesetzt. Allen aus der Republik Benin stammenden Airlines wurde der Flugbetrieb in der EU untersagt. Hinzu kommen sechs kasachische Flugbetreiber, ein thailändisches Unternehmen und eine Fluggesellschaft aus der Ukraine.

 

Schwarze Liste mit unsicheren Fluggesellschaften:

 

Flugzeuge, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt wurde:

Quelle: Europäische Kommission, Stand: 06. August 2009

 

Rechtliche Hinweise der Europäischen Kommission

Die Zivilluftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können nur Luftfahrzeuge von Luftfahrtunternehmen kontrollieren, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen oder von ihnen abfliegen. In Anbetracht des Zufallscharakters solcher Inspektionen können unmöglich alle Luftfahrzeuge untersucht werden, die auf Gemeinschaftsflughäfen landen. Ist ein Luftfahrtunternehmen nicht in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführt, bedeutet dies also nicht zwangsläufig, dass es die einschlägigen Sicherheitsnormen erfüllt.

Ist ein Luftfahrtunternehmen, das derzeit in der gemeinschaftlichen Liste enthalten ist, überzeugt, im Einklang mit den in den einschlägigen internationalen Sicherheitsnormen geregelten notwendigen technischen Elementen und Anforderungen zu stehen, so kann es bei der Kommission die Einleitung des Verfahrens zur Streichung aus der Liste beantragen.

Es wurden alle Möglichkeiten zur Überprüfung der genauen Identität aller in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführten Luftfahrtunternehmen ausgeschöpft – insbesondere durch die Einbeziehung folgender Punkte: des von der ICAO zugewiesenen (nur einmal vergebenen) spezifischen Buchstabencodes für jedes Luftfahrtunternehmen, des Staates der Zulassung und der Nummer des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (oder der Betriebsgenehmigung). Dennoch war nicht in allen Fällen eine vollständige Überprüfung möglich, da für manche Luftfahrtunternehmen, die an der Grenze oder ganz und gar außerhalb des anerkannten internationalen Luftfahrtsystems operieren, überhaupt keine Informationen vorliegen. Daher ist nicht auszuschließen, dass es redlich handelnde Unternehmen gibt, die unter demselben Handelsnamen betrieben werden wie ein in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführtes Luftfahrtunternehmen.