Wohnen in Aachen, Fahrübungen mit L-Zeichen in Belgien?

Auf den belgischen Straßen darf mit einem L-Zeichen nur fahren, wer in Belgien seinen Wohnsitz hat und dort seine Fahrprüfung ablegt

Wir leben in Aachen. Unser Sohn wird nächstes Jahr 18. Ich habe gehört, daß in Belgien Fahranfänger mit dem L-Zeichen (für Learner) mit Begleitperson auch im Straßenverkehr fahren üben dürfen. Könnte ich ein L-Schild kaufen und mit meinem Sohn in Belgien Autofahren beibringen, und mir so die teuren Pflichtstunden in Deutschland ersparen?

In der Europäischen Union muß man seinen Führerschein dort erwerben, wo man wohnt. Für die Vorbereitung der Fahrprüfung gilt - trotz europäsicher Führerscheinrichtlinie - das Recht dieses Landes. Auf den belgischen Straßen darf mit einem L-Zeichen nur fahren, wer in Belgien seinen Wohnsitz hat und dort auch seine Fahrprüfung ablegt. Sie können also mit Ihrem Sohn nicht einfach über die Grenze fahren, um ihm dort das Autofahren beizubringen.

Der Führerscheinerwerb ist in Belgien grundsätzlich anders geregelt als in Deutschland. Während hier Fahranfänger ihre Praxiserfahrungen immer bei einer Fahrschule erwerben müssen, können belgische Führerscheinanwärter auch "private" Fahrstunden nehmen und den Führerschein erwerben, ohne Pflichtstunden bei einem professionellen Fahrlehrer ableisten zu müssen.

Das L-Zeichen darf in Belgien nur verwenden, wer im Besitz einer belgischen "Schulungslizenz" oder eines "Schulungsführerscheins" ist. Um eine solche provisorischen Fahrerlaubnis zu erhalten, muß der Bewerber bereits die theoretische Fahrprüfung bestanden haben. Nur dann kann er sich der im Handel ein "L-Schild" kaufen, mit dem er dann bis zu höchstens 12 Monate im Straßenverkehr fahren darf - natürlich nur zusammen mit einer Begleitperson, die bereits seit mindestens sechs Jahren den Führerschein hat.

In anderen EU-Ländern gibt es - unter jeweils sehr unterschiedlichen Voraussetzungen - ähnliche Regelungen - etwa in Großbritannien, Frankreich oder Italien. Immer gilt aber: Das L-Schild darf nur verwenden, wer in dem jeweiligen Land wohnt und dort auch seinen Führerschein macht.

In Deutschland gibt es solche Übungsmöglichkeiten im öffentlichen Straßenverkehr nicht. Die Begründung: Eine solche Regelung würde die Verkehrssicherheit gefährden. Solange Ihr Sohn hier lebt, kommt er um die teuren Pflichtstunden bei der deutschen Fahrschule nicht herum. Auf die belgischen Straßen darf er sich erst dann wagen, wenn er im Besitz eines deutschen Führerscheins ist.

Wenn Sie Ihrem Sohn dennoch zusätzliche Fahrpraxis vermitteln wollen: Es gibt auch in Deutschland einige Refugien, in denen Fahranfänger ohne Führerschein unter Aufsicht einer Begleitperson fahren dürfen. Von Ampeln über Kreuzungen bis hin zu Fußgängerwegen - fast alle Widrigkeiten des echten Straßenverkehrs sind auf diesen Übungsplätzen naturgetreu nachgestellt.

Informationen im Internet
http://www.fuehrerschein.net
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
http://www.fahrerlaubnisrecht.de
http://europa.eu.int/comm/transport/home/drivinglicence/index_de.htm