Führerscheinentzug im EU-Ausland

Beim Führerscheinentzug gelten trotz EU-Führerscheinrichtline weiter die unterschiedlichen nationalen Regelungen

Mir wurde vor einigen Monaten der Führerschein entzogen. Könnte ich den neuen europäischen Führerschein, der ja in allen Mitgliedstaaten ohne zeitliche Begrenzung gelten soll, auch in einem anderen EU-Land machen? Kann ich mir so die Prozedur der medizinisch-psychologischen Untersuchung erparen?

Seit dem 1. Juli 1996 gilt der in Deutschland erworbene Führerschein zeitlich unbegrenzt in allen Mitgliedstaaten. Er muß auch bei längeren Auslandsaufenthalten nicht mehr umgetauscht werden. Fahrprüfung und Klasseneinteilung wurden in der ganzen EU vereinheitlicht. Wer in Deutschland seinen Führerschein macht, erwirbt also einen "europäischen Führerschein", der diesen Namen auch verdient.

Bei den strafrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr gelten aber weiter die unterschiedlichen nationalstaatlichen Regelungen. Nach wie vor kann jeder Staat für sein Gebiet Strafen und Fahrverbote verhängen. Das gilt natürlich auch für den Führerscheinentzug als "personengebundene Maßnahme". Ein "EU-Übereinkommen über den Führerscheinentzug" ist zwar geplant, liegt aber zur Zeit mehr oder weniger auf Eis.

Mit einem "europäischen Führerschein" aus einem anderen EU-Land dürften Sie in Deutschland auf keinen Fall fahren - selbst wenn er nach dem gleichen Prüfungsverfahren gemacht wurde, das auch in Deutschland vorgeschrieben ist. Hier dürfen Sie erst wieder ans Steuer, wenn Ihre Sperrfrist abgelaufen ist und Sie die medizinisch-psychologische Untersuchung bestanden haben.

In Zukunft wird es für die Behörden der Mitgliedstaaten noch leichter werden, Fahrer auszuspüren, die trotzdem einen "Zweitführerschein" im Ausland gemacht haben: Geplant ist die Einrichtung eines EU-Verkehrszentralregisters. Sollten sich die Mitgliedstaaten darauf tatsächlich einigen, könnten Polizeibeamte bei einer Kontrolle sofort feststellen, ob der vorgelegte Führerschein auch wirklich ehrlich erworben wurde.

Übrigens: Trotz des europaweit vereinheitlichten Prüfungsverfahrens kann man seinen Führerschein nicht einfach in den Ferien im Ausland machen. Der Führerschein ist nämlich nur dann in der ganzen EU gültig, wenn er am ordentlichen Wohnsitz erworben wurde. Um in einem anderen Mitgliedstaat einen Wohnsitz zu begründen, muß man dort mindestens 185 Tage im Jahr leben. Mit einem Führerschein, den man während der Ferien in Belgien erwirbt, darf man dagegen auch nur in Belgien fahren. In allen anderen EU-Staaten ist er ungültig.

Informationen im Internet
http://www.fuehrerschein.net
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
http://www.fahrerlaubnisrecht.de
http://europa.eu.int/comm/transport/home/drivinglicence/index_de.htm