Wohnwagen ganzjährig auf dem ausländischen Campingplatz

Einen Wohnwagen unbefristet auf einem Campingplatz unterzubringen, ist innerhalb der EU problemlos möglich

Frage: Mein Mann und ich verbringen seit Jahren die Ferien in unserem Wohnwagen auf einem Campingplatz an der Côte d‘Azur. Der Besitzer hat uns angeboten, den Wohnwagen ganzjährig auf seinem Platz stehen zu lassen. Wo müssen wir unseren Wagen anmelden? Was ist zu beachten, wenn wir ihn später nach Deutschland zurückholen wollen?

Innerhalb der Europäischen Union ist es problemlos möglich, einen Wohnwagen für einen unbefristeten Zeitraum ins Ausland zu bringen und dort auf einem Campingplatz abzustellen. An der Grenze müssen Sie weder Zollformalitäten erledigen noch technische Überprüfungen Ihres Wohnwagens vornehmen lassen.
Wollen Sie tatsächlich Ihren Wohnwagen das ganze Jahr über auf dem Cam-pingplatz an der Côte d‘Azur stehen lassen, sollten Sie ihn aber in jedem Fall in Deutschland abmelden. Sie sparen damit Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge!
Die Abmeldung können Sie direkt in Frankreich beim deutschen Konsulat oder - nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub - beim Straßenverkehrsamt in Deutschland erledigen. Dazu legen Sie das abgeschraubte Nummernschild und den Fahrzeugschein vor.
Neu anmelden müssen Sie Ihren Wohnwagen in Frankreich nicht. Ein Campingplatz ist ein Privatgrundstück. Sie können Ihr rollendes Heim dort ohne Kennzeichen einfach abstellen. Doch Vorsicht: Mit Campingausflügen in die Umgebung ist es nach der Abmeldung natürlich vorbei.
Wenn Sie Ihren Wohnwagen später aus Frankreich zurückholen möchten, brauchen sie ein neues Kennzeichen. Für die Rückkehr nach Deutschland müssen Sie beim Straßenverkehrsamt in Deutschland eine "Kurzzeitkennzeichen" besor-gen. Dieses Kennzeichen wird erfahrungsgemäß auch für den französischen Teil Ihrer Rückfahrt akzeptiert.

Ist außerdem der Termin für die TÜV-Hauptuntersuchung Ihres Wohnwagens während der Zeit in Frankreich abgelaufen, benötigen Sie zusätzlich einen "Wiedervorführzettel" für die technische Überprüfung. Dieses Formular, das Sie ebenfalls beim Straßenverkehrsamt erhalten, berechtigt Sie zur Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle.
Zurück in Deutschland wird Ihr Wohnwagen ohne weitere Überprüfung direkt wieder zugelassen, wenn seit der Abmeldung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist. Diese Jahresfrist können Sie vom Straßenverkehrsamt noch um ein weiteres halbes Jahr verlängern lassen. War Ihr Wohnwagen jedoch länger als eineinhalb Jahre abgemeldet, müssen Sie ihn erst dem TÜV vorführen, bevor Sie ihn wieder anmelden können. Deshalb sollten Sie in jedem Fall vor der Abfahrt ans Mittelmeer eine TÜV-Prüfung durchführen lassen.

Weitere Informationen

TÜV
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/default.asp

ADAC e.V.
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