Autounfall im Spanienurlaub

Die "Grüne Karte-Büros" helfen den Unfallbeteiligten bei der grenzüberschreitenden Abwicklung von Schadenersatzansprüchen

Während meines Spanien-Urlaubs im Dezember 2002 ist ein spanischer Autofahrer an einer Ampel auf mein Auto aufgefahren und hat dabei einen erheblichen Blechschaden verursacht. Inzwischen bin ich nach Deutschland zurückgekehrt, habe seitdem aber nichts mehr von meinem Unfallgegner gehört. Unter der von ihm angegebenen Telefonnummer erreiche ich ihn nicht. Was kann ich tun, um an mein Geld zu kommen?

Ansprüche auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall müssen bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Dies gilt in der ganzen EU. Für den Ersatz des Blechschadens an Ihrem Auto ist also die Haftpflichtversicherung des spanischen Autofahrers zuständig, der den Unfall verschuldet hat. Das neue System der Schadensregulierung (siehe "Zum Thema") greift aber nur für Fälle, die nach dem 31.12.2002 entstanden sind, Sie müssen daher noch nach den weitaus umständlicheren Regeln verfahren.

Wenn Ihr Unfallgegner Ihnen seine Versicherung verschwiegen hat und jetzt nicht erreichbar ist, helfen die "Grüne Karte-Büros", die in jedem Mitgliedstaat eingerichtet wurden. Aufgabe dieser Stellen ist es, Unfallbeteiligten bei der grenzüberschreitenden Abwicklung und Regulierung von Schadenersatzansprüchen zu helfen. Vom "Grüne-Karte-Büro" können Sie nicht nur die Anschrift und Haftpflichtversicherung Ihres spanischen Unfallgegegners ermitteln lassen. Sie erhalten dort auch Hilfe bei der Beschaffung von Unterlagen wie Polizeiprotokollen oder Gutachten.

Die Grüne-Karte-Büros in verschiedenen Staaten Europas haben ein "Besucherschutzabkommen" unterzeichnet, das es ihnen erlaubt, grenzüberschreitend tätig zu werden. Sie können deshalb Ihren Fall direkt über das deutsche "Grüne-Karte-Büro" in Hamburg regeln.

Dem Hamburger Grüne-Karte-Büro geben Sie lediglich das Unfallland, den Ort, das Unfalldatum, sowie das Autokennzeichen des Unfallverursachers an. Die Mitarbeiter leiten die Informationen an ihre Kollegen in Spanien weiter, die dann die Recherchen für Sie übernehmen. Dafür werden allerdings Bearbeitungsgebühren in Höhe von 30 € fällig. Sollen zusätzlich Unterlagen wie Gutachten oder Polizeiprotokoll besorgt werden, kommen weitere 50 € hinzu.

Konnte das Grüne-Karte-Büro Adresse und Haftpflichtversicherung des spanischen Fahrzeughalters ausfindig machen, setzen Sie sich direkt mit der Versicherung in Verbindung.
Diese wird von Ihnen den Nachweis verlangen, daß der bei Ihr versicherte Spanier tatsächlich den Unfall verschuldet hat. Außerdem wird die spanische Versicherung eine Erklärung zu einer Kasko-Versicherung fordern. Sie müssen sich deshalb von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen lassen, ob und in welchem Umfang Sie Leistungen aus einer Kasko-Versicherung in Anspruch genommen haben.

Wichtig ist: Die Schadenabwicklung mit spanischen Versicherungen ist sehr langwierig. Bereits nach einem Jahr droht Ihnen aber die Verjährung Ihrer Ansprüche! Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie deshalb unbedingt von der Versicherung Ihres Gegners eine schrifliche Erklärung auf Verjährungsverzicht fordern oder - falls sich diese weigert, die Erklärung zu unterzeichnen - eine Klage erheben!

Es empfiehlt sich deshalb in jedem Fall, einen Anwalt einzuschalten. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie vor diesem Schritt allerdings wissen: Viele ausländische Versicherungen übernehmen keine Anwaltskosten!

Haben Sie Ihre Ansprüche durchgesetzt, können Sie dennoch nicht mit Schadenersatz in voller Höhe rechnen. Die spanische Versicherung legt bei ihren Leistungen die spanischen Reparaturkosten zugrunde. Wenn sie Ihren Wagen in Deutschland haben reparieren lassen, können deshalb Abstriche bis zu 30% gemacht werden! Auch bei Totalschäden sieht es für den Geschädigten unter Umständen schlecht aus: In Spanien wird ein nach deutschen Maßstäben totalbeschädigtes Fahrzeug häufig noch als reparaturfähig angesehen; die Versicherung zahlt dann nur die in Spanien anfallenden Reparaturkosten!

Übrigens: Auch in Fällen, in denen der Halter eines Fahrzeuges nicht ermittelt werden kann, gehen die Geschädigten nicht leer aus. In jedem EU-Staat gibt es einen Garantiefonds oder einen Verband der Versicherer, der einspringt. In Spanien ist dies der "Consorcio de Compensacion de Seguros" in Madrid. Informationen zu den Leistungen der ausländischen Fonds erhalten Sie ebenfalls beim Grüne-Karte-Büro in Hamburg.

Weitere Informationen
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg
Telefon 040 33 44 0 0
Telefax 040 33 44 0 70 40
E-mail:
Allgemeine Anfragen: dbgk@gruene-karte.de
Meldung von Schadenfällen: claims@gruene-karte.de
http://www.gruene-karte.de

Verkehrsopferhilfe e.V.
Postfach 10 65 08
20044 Hamburg
Tel.: 040 30 18 0 0
Fax: 040 30 18 0 70 70
E-mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
http://www.verkehrsopferhilfe.de

Zentralruf
Tel.: 0180-25026
http://www.zentralruf.de

Informationen zu "Unfall im Ausland"
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1;cmid;6;crid;8

Streitschlichtung in Versicherungsfragen
http://www.versicherungsombudsmann.de/index_ie.html

Garantiefonds für Spanien
Consorcio de Compensacion de Seguros
C/ Serrano, 69
28006 - MADRID
Tel.: 91 339 55 55
Fax: 91 339 55 78
E-mail: info@consorseguros.es
http://www.consorseguros.es/home.cfm?ver=optimizada