Beitrittskandidaten: Albanien und Nordmazedonien

Warum führt die Europäische Union Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien?

Das Länder, die in Europa liegen, der Europäischen Union beitreten können ist in den EU-Verträgen verankert. Artikel 49 des Vertrag über die Europäische Union besagt, dass jedes europäische Land sich um eine EU-Mitgliedschaft bewerben kann, solange es die demokratischen Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt. Der Beitritt kann allerdings nur erfolgen, wenn gewisse Beitrittskriterien erfüllt sind.

Diese Kriterien wurden vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen im Jahr 1993 festgelegt. Sie werden häufig auch "Kopenhagener Kriterien" genannt. Mit den Kopenhagener Kriterien werden den beitrittswilligen Ländern mehrere demokratiebezogene, wirtschaftliche und politische Voraussetzungen vorgegeben:

  • stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten gewährleisten,
  • eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, mit dem Wettbewerb und dem Spiel der Marktkräfte in der EU zurechtzukommen,
  • die Fähigkeit, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. Dies gilt auch auch für die politische Union und die Wirtschafts- und Währungsunion gilt, die als Ziele vorgegeben sind.

Nur wenn alle Kriterien erfüllt werden, kann ein Land der EU beitreten.

Die Europäische Union fördert den Frieden und die Stabilität in allen Ländern Europas. Sie unterstützt und beobachtet die Reformen in beitrittswilligen Ländern im Einklang mit den Werten, Rechtsvorschriften und Normen der EU. Die Steigerung des Wohlstands der Bürgerinnen und Bürger sowie neue Chancen für Unternehmen sind ein weiteres Ziel. So kam es zur  Verdreifachung des Handels zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten und zur Verfünffachung des Handels zwischen den neuen Mitgliedstaaten. Zudem erhält die Europäische Union durch Erweiterungen stärkeres Gewicht im Weltgeschehen. 

Albanien hat seit Juni 2014, Nordmazedonien seit 2005 den Status eines Bewerberlandes. Seitdem haben beide Länder umfassende Reformen durchgeführt. Die Republik Nordmazedonien hat unter anderem ihren Namen geändert, um einen Konflikt mit Griechenland über die Landesbezeichnung „Mazedonien" beizulegen. Seit 2009 empfiehlt die Kommission beständig, dass Verhandlungen mit Nordmazedonien eröffnet werden.

Angesichts der in Albanien erzielten Fortschritte empfahl die Kommission 2016, 2018 und 2019 die Aufnahme von Verhandlungen mit Albanien.  Am 24. März 2020 entschieden die Europaminister der 27 EU-Staaten in einer Videokonferenz, mit beiden Ländern baldmöglichst Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.

Die Regierungen der EU-Länder spielen eine maßgebliche Rolle im Erweiterungsprozess der EU. Nur wenn sich der Rat der Europäischen Union für die Aufnahme von Verhandlungen mit einem Beitritts-Land entscheidet, können diese beginnen.

Die Reformen in den Ländern, die der Europäischen Union beitreten wollen, finanziert die Europäische Union durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA). Das Finanzierungsprogramm fördert den Aufbau von Institutionen, die Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Regionale Entwicklungen, die Entwicklung von Humanressourcen und die Entwicklung des ländlichen Raums.