Bürgerbeschwerde bei Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht

In welchen Fällen kann ich eine Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen?

Jeder, der die Ansicht vertritt, dass eine innerstaatliche Regelung (Rechts- oder Verwaltungsvorschrift) oder Verwaltungspraxis einen Verstoß gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt, kann bei der Kommission eine Beschwerde gegen den betreffenden Mitgliedstaat erheben. Der Beschwerdeführer muss nicht nachweisen, dass er von dem behaupteten Verstoß persönlich betroffen ist.

Durch eine Beschwerde bei der Kommission kann jedoch keine rechtsverbindliche Entscheidung in einem Einzelfall getroffen werden. Dies geschieht letztlich nur durch die Behörden und Gerichte des zuständigen Mitgliedstaats. Deshalb sollte eine Beschwerde bei der Kommission in der Regel „neben" und nicht „anstatt" der nationalen Rechtsbehelfe eingelegt werden.

Beschwerden sind kostenlos und können ohne Vertretung durch einen Anwalt eingereicht werden. Fügen Sie Ihrer Beschwerde - soweit möglich - relevante Dokumente und Beweismaterial bei (z. B. einschlägige nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie bestehende Bescheide).

Eine Beschwerde kann entweder bei der Europäischen Kommission in Brüssel oder über die Vertretungen der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten eingereicht werden. Diese leiten die Beschwerde an das Generalsekretariat der Europäischen Kommission weiter.

Um Ihre Beschwerde einzureichen, nutzen Sie dieses Online-Beschwerdeformular zur Meldung eines Verstoßes gegen das EU-Recht. Sie können alternativ Ihre Beschwerde per E-Mail, per Post oder per Fax schicken. 

Wenn Sie Ihre Beschwerde per E-Mail oder per Post einreichen möchten, füllen Sie bitte dieses Muster für das Beschwerdeformular aus. Sie können dies entweder am Bildschirm oder per Hand ausführen. Bitte schreiben Sie leserlich, damit es problemlos ausgewertet werden kann.

Das Formular können Sie dann verschicken per Post an die Europäische Kommission in Brüssel:

Europäische Kommission
Generalsekretär
B-1049 Brüssel
BELGIEN

Sofern Ihre Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet ist, prüft die Kommission Ihren Fall und stellt fest, welche Rechtsvorschriften für ihn gelten. Die Dienststellen der Kommission entscheiden anhand der Regeln und Prioritäten für die Aufnahme und Durchführung eines Vertragsverletzungsverfahrens, ob eine Beschwerde weiterverfolgt wird oder nicht. Im Prinzip wird diese Entscheidung innerhalb eines Jahres nach Eingang der Beschwerde getroffen. Entscheidet sich die Kommission für die Weiterverfolgung, wird sie den betreffenden Mitgliedstaat in einem Mahnschreiben auffordern, sich zu dem Vorwurf zu äußern.

Verfestigt sich der Eindruck, dass ein Mitgliedstaat gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen hat, kann die Kommission in einer zweiten Stufe dem betreffenden Mitgliedstaat eine begründete Stellungnahme übersenden und eine Frist setzen, innerhalb derer der Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgestellt werden muss. Für den Fall, dass der Mitgliedstaat die gesetzte Frist verstreichen lässt, kann die Kommission im folgenden Vertragsverletzungsklage gegen den Mitgliedstaat vor dem EuGH erheben.

Wettbewerbsrecht
Sofern sich Ihre Beschwerde auf einen Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht bezieht, sollten Sie sich unmittelbar an die zuständige Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission in Brüssel wenden.

Grundsätzlich gibt es hierfür zwei verschiedene Vorgehensweisen:

  • Zum einen können Sie eine förmliche Beschwerde unter Verwendung von bestimmten Formblättern einlegen. Eine solche Beschwerde ist jedoch nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer selbst ein „berechtigtes Interesse" geltend machen kann.
  • Zum anderen können Sie der Generaldirektion Wettbewerb formlos Informationen über das Ihrer Ansicht nach wettbewerbswidrige Verhalten anderer Marktteilnehmer beziehungsweise der öffentlichen Hand zukommen lassen. Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende elektronische Mailbox eingerichtet. Sie können Ihre Informationen jedoch auch per Post übersenden.

Förmliche Beschwerde Kartellrecht:
Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb
Antitrust-Register
B-1049 Brüssel
E-Mail: comp-greffe-antitrust@ec.europa.eu

Förmliche Beschwerde staatliche Beihilfen:
Europäische Kommission
Generaldirektion
Wettbewerb
Register für Staatliche Beihilfen
B-1049 Brüssel