Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Einrichtung des Europarats

Wann kann ich vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klagen?

Der 1948 gegründete Europarat verabschiedete am 4. November 1950 die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Mit dem Beitritt zum Europarat wird diese Konvention geltendes Recht in den Mitgliedstaaten. Folgende Rechte werden durch die Konvention garantiert:

  • Recht auf Leben, 
  • Verbot der Folter,
  • Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit, 
  • Recht auf Freiheit und Sicherheit, 
  • Recht auf einen gerechten Prozess, 
  • keine Bestrafung ohne Gesetz, 
  • Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens, 
  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, 
  • freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, 
  • Recht auf Ehe, 
  • Recht auf wirksame Beschwerde und Verbot der Diskriminierung. 

In den Zusatzprotokollen der Konvention werden weitere Rechte garantiert (zuletzt das Ende 2000 gezeichnete Protokoll Nr. 12, das das durch die Europäische Menschrechtskonvention geregelte Diskriminierungsverbot erheblich erweitert hat). Die Vertragsstaaten der Konvention sichern allen ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen diese Rechte und Freiheiten zu.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg befasst sich mit Individualbeschwerden einzelner Personen (gerichtet gegen einen Vertragsstaat der Konvention) oder mit Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten gegeneinander. Jeder Bürger eines Unterzeichnerstaates, der seine in der Konvention garantierten Rechte als verletzt betrachtet, kann klagen. Bedingung: Der Rechtsweg im eigenen Land muss erschöpft sein.

Die Parteien eines Rechtsstreits sind an die Urteile des Gerichtshofes gebunden und müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese umzusetzen.

Die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg hat seit ihrer Gründung 1954 mehr als 40000 Einzelbeschwerden registriert und überprüft. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte  hat seit seiner Gründung 1959 etwa 900 Urteile gefällt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
F-67075 Strasbourg Cedex