SOLVIT: Hilfe bei fehlerhafter Anwendung von Binnenmarktregeln

Wo finde ich die deutsche SOLVIT-Stelle?

SOLVIT ist ein Online-Netzwerk, in dem alle EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme von Bürgern und Unternehmen zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. Die deutsche SOLVIT-Stelle befindet sich im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die Inanspruchnahme von SOLVIT ist kostenlos.

Sie können SOLVIT Deutschland einschalten, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Behörde eines anderen Mitgliedstaates in einem konkreten, Sie betreffenden Fall die Binnenmarktvorschriften des EU-Gemeinschaftsrechts fehlerhaft anwendet, zum Beispiel bei

  • der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen,
  • dem Marktzugang von Waren und Dienstleistungen,
  • Ansprüchen aus dem Bereich der Sozialen Sicherheit,
  • der Kraftfahrzeug-Zulassung,
  • Steuerfragen,
  • der Niederlassung als Selbstständiger oder als Unternehmen.

Nicht weiterhelfen kann SOLVIT dagegen,

  • wenn Sie bereits ein Gerichtsverfahren in der gleichen Sache eingeleitet haben
  • wenn Ihre Beschwerde keine Behörde, sondern eine Privatperson oder ein privates Unternehmen (z.B. Banken) in einem anderen Mitgliedstaat betrifft (hier kann unter Umständen das Netz der Europäischen Verbraucherzentren weiterhelfen)
  • wenn Sie allgemeine Fragen zum Europäischen Binnenmarkt und Ihren Rechten und Möglichkeiten als Bürger der Europäischen Union haben.

Um Ihr Anliegen zu melden, füllen Sie am besten das SOLVIT Formular aus und senden es per E-Mail, Fax oder Post an die deutsche SOLVIT Stelle.

Die Einschaltung von SOLVIT ist immer ein informelles Verfahren, das die Behandlung Ihres Falles beschleunigen soll. Die Lösungsvorschläge sind jedoch nicht bindend und können nicht angefochten werden.

SOLVIT-Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
SOLVIT-Website der Europäischen Kommission