Schutz von Straßenhunden

Warum tut die EU nicht für den Schutz von Straßenhunden in Rumänien und anderswo?

Die Europäischen Kommission kann nicht viel für den Schutz von Straßenhunden tun, da ihr die  Zuständigkeit fehlt. Nur Tierschutz für Schlachttiere, die ausschließlich zu diesem Zweck gehalten werden, ist die EU zuständig. Diese Verordnung besitzt in Bezug auf Straßenhunde jedoch keine Rechtskraft. Handeln dürfen und müssen die Mitgliedstaaten.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten versucht die Europäische Kommission allerdings kontinuierlich, an einer Verbesserung der Situation mitzuwirken. Beispielhaft hierfür steht die beständige inhaltliche Unterstützung der Arbeit der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) bei der Ausarbeitung von Leitlinien zur Kontrolle von Straßenhunden. In diesen wird die wichtige Rolle der nationalstaatlichen Behörden bei der Durchsetzung von Gesetzen zur Hundehaltung betont. 

Die entsprechenden Stellen sind gehalten angemessene Fortbildung für Hundefang, -transport und -haltung zu entwickeln und umzusetzen, sowie Minimalstandards für Zwinger und Versorgung festzulegen. Es obliegt den EU-Mitgliedstaaten, als volle Mitglieder der OIE, diese internationalen Leitlinien im nationalen Kontext umzusetzen. Die Europäische Kommission beabsichtigt ihre Unterstützung für weitere Initiativen der OIE-Regionalplattform zum Tierschutz in Europa fortzuführen und den OIE-Mitgliedern im östlichen Europa – einschließlich Rumäniens - bei der Erreichung der einschlägigen Standards zu helfen.

Darüber hinaus fördert die Kommission aktiv systematische Informations- und Aufklärungsstrategien zum Schutz des Hundewohls. In Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wurde das Internet-Informationsangebot „CARODOG“ (www.carodog.eu) lanciert, das den Umgang mit der Populationskontrolle von Hunden auf das Prinzip einer verantwortungsvollen Heimtierhaltung basiert.