Pflegeversicherungsleistungen für Niederländer in Deutschland

Sachleistungen im Pflegefall

Mein Vater ist Niederländer und lebt in Rotterdam. Da er über 80 ist, möchten wir ihn gern zu uns nach Deutschland holen. Gäbe es hier pflegerische Hilfe, falls es ihm gesundheitlich schlechter ginge? Käme in dem Fall die deutsche Pflegeversicherung für die Kosten auf?

Ja, Ihr Vater könnte auch in Deutschland Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Ein Unionsbürger, der in ein anderes EU-Land zieht, hat dort Anspruch auf alle Leistungen, die im Krankenversicherungssystem seines Gastlandes vorgesehen sind. Diese europäische Regelung umfaßt in Deutschland auch die Pflegeversicherung. Sollte Ihr Vater nach seinem Umzug einmal pflegebedürftig werden, bekommt er die gleichen Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung wie ein hier Versicherter.

Rentner, die ihren Wohnsitz von einem EU-Land in ein anderes verlegen, bleiben grundsätzlich in dem Land pflichtversichert, aus dem sie ihre Rentenzahlungen beziehen. Ihr Vater bleibt also weiterhin Mitglied der niederländischen Krankenversicherung. Dort muß er sich das Krankenscheinformular „E121“ besorgen, das er der deutschen Krankenversicherung vorlegt. Sollte Ihr Vater in Deutschland krank oder pflegebedürftig werden, stellt der deutsche Krankenversicherungsträger die Gesundheitsleistungen zur Verfügung und rechnet sie dann mit seiner niederländischen Versicherungen ab.

In den meisten Ländern der EU - eine Ausnahme sind die Niederlande - gibt es keine der deutschen Pflegeversicherung vergleichbare Absicherung des Pflegerisikos. Einige Länder stellen Einzelleistungen oder Pflegegeld zur Verfügung, in anderen gibt es keinerlei Absicherung.

Es ist wahr: Unionsbürger, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland ziehen, erhalten hier Leistungen aus der Pflegeversicherung, ohne in ihrem Heimatland je irgendwelche Pflegebeiträge gezahlt zu haben. Rentner und Grenzgänger, die in Deutschland monatlich ihre Beiträge entrichten, aber im Ausland wohnen, erhalten bei Pflegebedürftigkeit nicht den vollen Beistand der deutschen Pflegeversicherung. Nur Geldleistungen können ins EU-Ausland exportiert werden. Wer im Alter seinen Wohnsitz verlegen möchte, sollte sich deshalb vorher genau informieren, ob und mit welchen Leistungen er im Fall der Pflegebedürftigkeit rechnen kann.

Weitere Informationen

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
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Tel.: 02 28/9 53 00
Fax: 02 28/9 53 06 00
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