Renteneintrittsalter in Österreich

Wer Rentenansprüche hat, der sollte sie auch geltend machen

Ich bin 56 Jahre alt, Österreicherin, habe aber den größten Teil meines Berufslebens in Deutschland verbracht. In Österreich habe ich einen Anspruch auf eine kleine Rente in Höhe von weniger als 80 €. Diesen Anspruch könnte ich heute schon geltend machen. Erst mit sechzig könnte ich dann auch meine deutsche Rente beziehen. Dieses Jahr möchte ich nach Österreich umziehen. Sollte ich dann in Österreich meine Rente beantragen, oder entsteht mir dadurch ein Nachteil, etwa weil ich meinen Anspruch auf deutsches Pflegegeld verliere. Müßte ich später in beiden Ländern Krankversicherungsbeiträge zahlen?

Wenn Sie dieses Jahr nach Österreich ziehen, sollten Sie dort auch Ihren Rentenanspruch geltend machen. Sie würden sonst auf Leistungen verzichten, die Sie sich schließlich erarbeitet haben. Mit Beginn des Rentenbezugs in Österreich werden Sie Mitglied der dortigen Rentenkrankenversicherung und sind über die österreichische Gebietskrankenkasse versichert. Die entsprechenden Beiträge werden in Österreich abgeführt. Sobald Sie zusätzlich eine deutsche Rente erhalten, wird sich dieser Beitrag zur österreichischen Versicherung entsprechend Ihrer Gesamtrente erhöhen. Sie zahlen aber nur in Österreich ein, die deutsche Rente fließt Ihnen ohne Abzüge zu.

Ob Sie als deutscher oder österreichischer Rentner in Österreich wohnen, ist für die Leistungen aus der Krankenversicherung ohne Bedeutung. Denn innerhalb der EU erhalten Sie immer die Versorgung, die in dem Land üblich ist, in dem Sie wohnen. Ein deutscher Rentner, der nach Österreich umzieht, wird genauso behandelt, wie ein "Pensionär" der sein Leben lang in Österreich eingezahlt hat.

Da es in Österreich – im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern - auch ein Recht auf Versorgung im Pflegefall gibt, sind Sie dort auch im Fall der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Die Leistungen, die in Österreich üblich sind, können natürlich im Einzelfall von den in Deutschland geltenden Regeln abweichen. Insgesamt sind beide Systeme auf der Leistungsseite durchaus vergleichbar.

Der wichtigste Unterschied: In Österreich ist die Pflege eine aus Steuermitteln finanzierte Versorgungsleistung, während Sie in Deutschland Teil des Sozialversicherungssystem ist. Im Gegensatz zum deutschen Rentner müssen Sie deshalb keine gesonderten Beiträge zur Pflegeversicherung entrichten. Mit diesem "Schachzug" hat der österreichischer Gesetzgeber verhindert, daß die Leistungen der österreichischen Pflegevorsoge in ein anderes EU-Land "exportiert" werden müssen. Ein Arbeitnehmer, der sein Leben lang in Österreich gearbeitet hat, und dann nach Spanien umzieht, hat dennoch keinen Leistungsanspruch. Dies ist anders bei der deutschen Pflegeversicherung: Wer in Deutschland in diesen Zweig der Sozialversicherung eingezahlt hat, erhält Geldleistungen auch dann, wenn er später in Spanien wohnt.

Für Ihren Umzug nach Österreich sind solche gesetzestechnischen Spielereien aber ohne Bedeutung. Im Fall der Pflegebedürftigkeit sind Sie in Österreich wie in Deutschland gut versorgt.

Weitere Informationen

Österreichische Sozialversicherung
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Adresse: Kundmanngasse 21
A-1031 Wien
Tel.: 0043 1 711 32
Fax: 0043 1 711 32-3777
E-Mail: presse@hvb.sozvers.at
http://www.sozialversicherung.at

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Ruhrstraße 2
Eingang: Fehrbelliner Platz 5
10709 Berlin
Servicetelefon: 0800 3331919 (Kostenfrei in ganz Deutschland)
Montag - Donnerstag: 9.00 - 19.30 Uhr
Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr
Fax: 030 865-27240
E-Mail bfa@bfa.de
Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und Ihre aktuelle Adresse an
http://www.bfa.de

Internetportal des Landesversicherungsanstalten
http://www.lva.de