E-Formular 116

Ärztlicher Bericht bei Arbeitsunfähigkeit

Tritt der Fall der Arbeitsunfähigkeit bei einer Person ein, muss sie in ihrem Wohnland bei den behandelnden Ärzten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen. Diese ist notwendig, damit der zuständige Träger im anderen Mitgliedstaat die Geldleistungen gewährt, also den Lohn fortzahlt.

In Deutschland zahlt in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber den Lohn fort. Stellen die behandelnden Ärzte im Wohnland keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, muss sich der Betreffende innerhalb einer gesetzten Frist unmittelbar an den Träger des Wohnlandes wenden. Dieser veranlasst sofort eine ärztliche Feststellung.

E 116 ist ein vereinfachter ärztlicher Bericht. Er wird vom Vertrauensarzt des Versicherungsträgers des Wohn-/ Aufenthaltsortes ausgestellt und dem Antrag auf Geldleistungen (E 115) im verschlossenen Umschlag dem zuständigen Träger gesendet.





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