Energiepolitik

Erneuerbare Energie gewinnt an Bedeutung

Eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung setzt den effizienten und zugleich schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen voraus. Die sieben Prozent der Weltbevölkerung, die in der EU leben, verbrauchen ein Sechstel des Weltenergiebedarfs. Dieser Bedarf wird jedoch nur zu etwa 50 Prozent aus heimischen Quellen gedeckt. Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist deshalb die Grundlage einer gesicherten Energieversorgung. Bereits vor der Erweiterung war die EU der größte Energie-Importeur der Welt und der zweitgrößte Verbraucher. Mit dem Beitritt der neuen Staaten ist der Primärenergieverbrauch der Union weiter um insgesamt rund 18 Prozent gestiegen.

Die Sektoren Energie und Verkehr haben einen wesentlichen Anteil am Klimawandel, denn sie sind die Hauptverantwortlichen für die Treibhausgasemissionen. Daher gewinnt die Energiepolitik in der Gemeinschaftsstrategie zur nachhaltigen Entwicklung zunehmend an Bedeutung. Dazu kommt, dass die Europäische Union in steigendem Maße abhängig von Energieimporten aus Drittländern wird, was zu wirtschaftlichen, sozialen, politischen und anderen Risiken führt. Das mehrjährige Programm für Maßnahmen im Energiebereich „Intelligente Energie für Europa" setzt die im Grünbuch „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit" genannten Handlungsschwerpunkte um, die darauf abzielen, die Energieversorgungssicherheit auszubauen, Klimaveränderungen zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU zu fördern.

Im Bereich der traditionell wichtigsten europäischen Energiequelle - der Steinkohle - wurde bereits 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet. Der Vertrag lief am 31. Dezember 2002 aus. Die friedliche Nutzung der Kernenergie wurde 1957 dem Euratom-Vertrag unterstellt. Die anderen Energieträger werden von den allgemeinen Regelungen des EG-Vertrags erfasst.

In den vergangenen Jahren hat auch der Umweltschutz eine bedeutende Dimension in der Energiepolitik gewonnen. Die Förderung der Energieeffizienz und des sparsamen Umgangs mit Energie zählen genauso zu den energiepolitischen Zielen der EU wie die Erschließung erneuerbarer Energiequellen und die Verringerung der Umwelteinflüsse von konventionellen Energieträgern.

Der Binnenmarkt hat schließlich die Notwendigkeit einer engeren energiewirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie die Verwirklichung eines gemeinsamen Energiemarktes mehr und mehr in den Vordergrund der wirtschaftlichen Integrationsbemühungen gerückt.

Energiepolitik in der EU

Das Ziel der Energiepolitik der EU ist eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Energieversorgung. Besondere Schwerpunkte sind dabei:

  • Diversifizierung der Energieträger und -versorgung,
  • Energieeinsparung und rationelle Energienutzung,
  • Förderung und Entwicklung erneuerbarer Energien,
  • Abbau staatlicher Beihilfen.

Der Energie-Binnenmarkt
Die Europäische Union soll über einen offenen, wettbewerbsorientierten Energie-Binnenmarkt verfügen. Durch die Öffnung der Energiemärkte für den Wettbewerb werden die Energiekosten gesenkt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf den Weltmärkten gestärkt. Für den Verbraucher ergeben sich Kostenersparnisse.

Als ein erster Schritt wurde im Dezember 1996 eine Richtlinie zur Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarkts verabschiedet. Diese Richtlinie sieht vor, einen echten Wettbewerb zwischen den Elektrizitätserzeugern zuzulassen und den Verbrauchern die freie Wahl des Energielieferanten zu ermöglichen.

Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, bis zum 19. Februar 1999 mindestens 26 Prozent des Elektrizitätsmarktes zu öffnen. Großbritannien, Deutschland, Schweden und Finnland haben ihre Elektrizitätsmärkte bereits vollkommen liberalisiert.

Einen weiteren Schritt zur Öffnung des Binnenmarktes für Energie wurde mit der Richtlinie zur Liberalisierung des Erdgasmarktes vollzogen. Die Richtlinie, die im August 1998 in Kraft trat, musste in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis August 2000 umgesetzt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten mindestens 20 Prozent des Erdgasmarktes geöffnet sein.

Die vollständige Liberalisierung des europäischen Strommarkts rückte zum 1. Juli 2004 zumindest für Unternehmenskunden ein Stück näher. Von diesem Zeitpunkt an mussen alle Mitgliedstaaten der EU den Gewerbetreibenden die freie Wahl des Stromanbieters ermöglichen. Übergangsfristen gibt es nur noch für einzelne Beitrittsstaaten. Deutsche Unternehmen und Verbraucher haben bereits seit 1998 die freie Wahl unter den Stromanbietern.

Eine vom Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) herausgegebene Statistik zeigt ein buntes Bild des derzeitigen europäischen Strommarkts. Während «Musterknaben» wie Deutschland, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Österreich und Schweden die Marktöffnung bereits zu 100 Prozent umgesetzt haben, sind die baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland mit einer Öffnung ihres Markts zwischen zehn und 17 Prozent die Schlusslichter.

Fahrplan für erneuerbare Energien

Der Fahrplan (Road Map) für erneuerbare Energien wird voraussichtlich Vorschläge zu den Zielen eines EU-weiten Ausbaus des Anteils an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch über das Jahr 2010 hinaus enthalten. Dabei sind die Aspekte Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz zu berücksichtigen, ebenso wie bestehende nationale langfristige Zielsetzungen und die gegenwärtige tatsächliche Umsetzung. Des Weiteren soll der Fahrplan für erneuerbare Energien auch Überlegungen zu möglichen weitergehenden Maßnahmen enthalten. Beispielsweise wird ein Anteil an erneuerbaren Energien von 20% am Primärenergieverbrauch der Europäischen Union bis 2020 diskutiert.

Möglicher Vorschlag einer Richtlinie über Heizen und Kühlen mit erneuerbaren Energien

Im Gegensatz zum Strom- (Richtlinie 2001/77/EG) und Kraftstoffbereich (Richtlinie 2003/30/EG) gibt es zurzeit keine europäische Regelung zur Förderung von erneuerbaren Energien im Bereich Wärme/Kälte. Eine europaweite Regelung ist aber vor dem Hintergrund des großen Potenzials erneuerbarer Energien im Bereich Heizen und Kühlen und der Möglichkeit, durch die Substitution fossiler Brennstoffe (insbesondere Öl und Gas) einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten, von großer Bedeutung. Dabei ist auf Kostenfolgen zu achten; ebenso auf die Minimierung zusätzlicher Bürokratie im Rahmen des zu beschließenden Fördersystems. Ob und wann dieser Richtlinienvorschlag vorgelegt wird, ist derzeit offen.

Bericht zur Umsetzung sowie ein möglicher Vorschlag zur Änderung der Biokraftstoff-Richtlinie

Der Bericht wird voraussichtlich die Entwicklung in der Biokraftstoffpolitik darstellen und die ökonomischen und umweltpolitischen Effekte analysieren sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung des Politikfeldes beinhalten. Darüber hinaus wird für 2007 ein Richtlinienentwurf zur Änderung der Biokraftstoff-Richtlinie angekündigt. In der europäischen Diskussion wird beispielsweise über ein verbindliches Biokraftstoffziel von 8% im Jahr 2015 nachgedacht. Wichtig sind in diesem Zusammenhang europäische Kraftstoffnormen. Diese lassen bisher eine maximale Beimischung von 5% Biodiesel zu Diesel und 5% Bioethanol zu Ottokraftstoff zu, wobei eine Erhöhung auf jeweils 10% auf EU-Ebene ebenfalls derzeit diskutiert wird.

Bericht zur Umsetzung der erneuerbare Energien-Richtlinie im Stromsektor

Auf der Grundlage einschlägiger Berichte der EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat Anfang 2007 einen zusammenfassenden Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt vorlegen. In diesem Bericht wird der Stand aller EU-Mitgliedstaaten beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Strommarkt analysiert.

Darüber hinaus wird die Diskussion bezüglich der bis Ende 2007 fertig zu stellenden Mitteilung zum Stand der Systeme der Mitgliedstaaten zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien beginnen. In dieser Mitteilung wird es konkret auch darum gehen, ob die Kommission einen anderen Rahmen für Förderregelungen vorschlagen wird, einschließlich einer möglichen Harmonisierung der Förderregelungen. Dabei sind angemessene Übergangsfristen zu beachten.

Im Rahmen der Road Map wird die Diskussion um neue Ziele für die Europäische Union und die einzelnen EU-Mitgliedstaaten für die Zeit nach 2010 geführt. Längerfristige Ziele sind wichtig, um der Industrie eine Orientierung über den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu geben und damit Investitionssicherheit zu schaffen.