Spanisches Beamtenrecht

Nur bei hoheitlichen Tätigkeiten Einschränkungen für EU-Bürger

Ich bin technischer Landesbeamter im gehobenen Dienst bei einer Fachbehörde der Wasserwirtschaft in Rheinland-Pfalz. Demnächst möchte ich mit meiner spanischen Frau in ihre Heimat ziehen. Kann ich in Spanien auch als Beamter in meinem Bereich arbeiten? Wo kann ich mich über Arbeitsmöglichkeiten erkundigen?

Beim Zugang zum öffentlichen Dienst sind Unionsbürger, die sich in einem anderen EU-Land um eine Stelle bewerben, den Bürgern dieses Landes weit gehend gleichgestellt. Nur wenn mit einer Beamtenstelle hoheitliche Tätigkeiten verbunden sind, etwa die Leitungsebene bei der Polizei oder der Rechtspflege, darf der Mitgliedstaat sie den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten. So kann ein Spanier in Deutschland nicht Chef des Bundesnachrichtendienstes werden, ein Deutscher in Spanien nicht Polizeipräsident. In Ihrem Tätigkeitsbereich ist aber eine Einstellung im spanischen öffentlichen Dienst grundsätzlich möglich.

Das heißt aber auch, daß Sie dieselben Einstellungsbedingungen erfüllen müssen wie ein spanischer Staatsbürger. Wer in Spanien Beamter werden darf, wird in zentralen Prüfungsverfahren entschieden, die entweder auf nationaler oder auf Ebene der autonomen Regionen durchgeführt werden. Einer solchen Prüfung müßten auch Sie sich unterziehen. Dass Sie in Deutschland bereits Beamter waren, spielt für Ihre Einstellung in Spanien keine Rolle. Der Haken an der Sache: Die Prüfungen sind sehr schwierig, und die Konkurrenz ist groß. Oft melden sich tausende von Bewerbern auf eine zu besetzende Stelle.

Einfacher ist es, wenn Sie sich auf eine Angestelltenstelle im öffentlichen Dienst bewerben. Hier ist das Bewerbungsverfahren weniger aufwendig. Für die Wasserwirtschaft sind in Spanien hauptsächlich die autonomen Regionen und die Kommunen zuständig. Am besten wenden Sie sich daher direkt an die entsprechenden Behörden der Region und Kommune, in die Sie demnächst ziehen wollen. Hier kann man Ihnen sicher Auskünfte darüber geben, wo für Sie in Frage kommende Stellenangebote jeweils veröffentlicht werden. Ganz einfach wird eine Einstellung im spanischen öffentlichen Dienst aber sicher nicht, denn Sie müssen sich mit spanischen Bewerbern messen. Um erfolgreich zu sein, sollten Sie schon besondere Qualifikationen nachweisen.

Bevor Sie Ihre Beamtenstelle in Deutschland ganz aufgeben, sollten Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Dienststelle um eine Beurlaubung bemühen. Dies ist für eine Dauer von höchstens sechs Jahren möglich, wenn Sie in der Zeit nicht in Deutschland eine andere Arbeit aufnehmen. Allerdings muß Ihre Dienststelle mit der Beurlaubung einverstanden sein.

Übrigens: Die Arbeitssuche in Spanien kann auch schon von Deutschland aus beginnen. Rund 50 EURES-Berater helfen in der Bundesrepublik Arbeitnehmern, die unionsweit auf Stellensuche gehen. Bei ihnen erfährt man nicht nur, welche Stellen im eigenen Beruf im Wunschland verfügbar sind, man erhält auch Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen. Auch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn vermittelt Fach- und Führungspersonal in EU-Länder.
Für Beamte des höheren Dienstes der Bundes- und Landesbehörden bietet die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung einen Beamtenaustausch an, in dessen Rahmen man bis zu sechs Monate bei einer Behörde im Ausland, vor allem in Frankreich und Großbritannien, arbeiten kann.

Weitere Informationen

Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
im Bundesministerium des Innern
Willy-Brandt-Str. 1
50321 Brühl
Tel.: 01888/629-0 (Zentrale)
Fax: 01888/629-9207
E-mail: bakoev@bakoev.bund.de
http://www.bakoev.de

EURES-Informationsportal
https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage

Botschaft des Königreichs Spanien in Deutschland
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Telefon: 030 254 007 0
Fax: 030 257 99 55 7
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es
http://www.spanischebotschaft.de

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Calle Fortuny, 8
E - 28010 Madrid
Tel.: 0034 91 5579000
Fax: 0034 91 3102104
E-mail:
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