Arbeiten in Luxemburg

Chance für hoch Qualifizierte

Das kleine Großherzogtum Luxemburg ist von hoher Attraktivität gerade für Arbeitnehmer aus den Nachbarstaaten Frankreich, Belgien und Deutschland. Mehr als 44.000 Deutsche zieht es täglich als Grenzgänger hierhin, das sind immerhin rund 11 Prozent der Erwerbsbevölkerung.

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt
Der Dienstleistungssektor stellt - mit circa 87 Prozent der Wirtschaftsleistungen - den Kernbereich der luxemburgischen Wirtschaft dar, von den Banken über die Medien bis hin zum internationalen Handel. Die europäischen Institutionen wie Rechnungshof, Gerichtshof, EUROSTAT oder Amt für Amtliche Veröffentlichungen sind nicht nur direkte Arbeitgeber, in ihrem Dunstkreis sind auch sehr viele Dienstleister tätig.

Luxemburg als führender Finanzplatz in Europa mit seinen 141 Banken bietet in diesem expandierenden Bereich bisweilen selbst Quereinsteigern eine Chance. Da die meisten luxemburgischen Schulabgänger ihre akademische Ausbildung in anderen Ländern erhalten, besteht ein Bedarf an hoch qualifizierten Arbeitskräften - vor allem im Dienstleistungsbereich, aber auch für Informatiker, Ingenieure oder Techniker.

Neben dem "Letzebuergesch", der meist nur gesprochenen Landessprache, sind Deutsch und Französisch gleichberechtigt. Bei der internationalen Ausrichtung in Luxemburg hat derjenige natürlich die meisten Chancen, der zusätzlich noch weitere Fremdsprachen - zumindest aber Englisch - beherrscht.

Jobsuche
Die staatliche Arbeitsvermittlung für nicht in Luxemburg Ansässige ist nur begrenzt nutzbar, ein Stellengesuch lässt sich nicht lancieren, Stellenangebote kann man aber ohne weiteres einsehen. Die ADEM (Administration de l'Emploi Luxembourg) vertreibt aber den Leitfaden "Comment chercher un emploi".

Einen ersten Einstieg in den Arbeitsmarkt bietet unter Umständen ein befristeter Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma. Für die direkte Suche nach einer Dauerbeschäftigung empfiehlt sich neben einer Anfrage bei der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit vor allem der Blick in die Tageszeitungen, die Samstagsausgaben von "Luxemburger Wort" und "Luxemburger Tageblatt". Auch die Presse in den deutschen Grenzregionen wie "Trierischer Volksfreund" und "Saarbrücker Zeitung" bietet eine Fülle an Stellenanzeigen.

Einen hohen Stellenwert haben bei den Arbeitgebern Initiativbewerbungen, nahezu die Hälfte aller Stellen werden auf diese Weise vergeben. Firmen findet man in den "Gelben Seiten" ("Pages Jaunes") oder professionellen Branchenverzeichnissen wie "Inter Region". Auch die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer kann Ihnen eventuell bei der Firmensuche weiterhelfen.

Bewerbung
Wenn in der Stellenanzeige nicht ausdrücklich anderes gefordert wird, sollten Bewerbungsschreiben und Lebenslauf sich am französischen Muster orientieren, das heißt ein handgeschriebenes Anschreiben und ein maximal zweiseitiger Lebenslauf. Das Anschreiben in französischer Sprache geht auf die Qualifikationen und die Motivation für die Stelle ein und endet natürlich mit den für die in Frankreich üblichen Grußformeln.

Der computergeschriebene Lebenslauf, dem mittlerweile auch ein Passfoto beigefügt wird, enthält in tabellarischer Form Angaben zur Person, zur Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Freizeitaktivitäten. Zeugnisse werden üblicherweise nicht mitgeschickt, allenfalls eine Kopie von dem mit der höchsten erworbenen Qualifikation oder eine Referenz. Letztere spielt auch im Bewerbungsgespräch eine wichtige Rolle, vor allem aber der persönliche Eindruck, auch wenn Fragebögen und standardisierte Testverfahren in das Auswahlverfahren mit einbezogen werden.

Aufenthalt
Man kann in Luxemburg ohne Arbeitserlaubnis direkt eine Beschäftigung aufnehmen, muss aber eine Aufenthaltsgenehmigung für Staatsangehörige der EU oder des EWR beantragen. Dieses Dokument dient als Nachweis des Aufenthaltsrechtes als Arbeitnehmer aus einem EU-Mitgliedstaat. Es verleiht das Recht, bis zum Zeitpunkt der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis zu arbeiten.

Personen, die es versäumen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, können mit einer Geldstrafe belegt werden, Freiheitsentzug oder Landesverweis sind in keinem Fall zulässig. Daher sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburg bei der Gemeindebehörde ihres Wohnortes melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antragsteller erhält dann eine Kopie der Meldebescheinigung, die bis zur Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis als zeitweilige Aufenthaltserlaubnis gilt.

Die Aufenthaltsgenehmigung berechtigt zum Aufenthalt im gesamten Großherzogtum und hat eine Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren ab dem Tag der Ausstellung, die ohne weiteres verlängert werden kann. Die Aufenthaltserlaubnis muss spätestens sechs Monaten nach Antragstellung erteilt werden.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, außerdem 3 Passfotos und eine Abmeldebescheinigung der ehemaligen Wohngemeinde.

Die luxemburgischen Behörden verlangen zudem eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass man sich einer ärztlichen Kontrolluntersuchung unterzogen hat (freie Wahl unter den in Luxemburg niedergelassenen Ärzten) sowie, je nach der Gemeinde, in welcher der Wohnsitz liegt, einen Mietvertrag.
Die ärztliche Kontrolluntersuchung und die Aufenthaltserlaubnis sind kostenlos.

Weitere Informationen:

Botschaft des Großherzogtums Luxemburg
Klingelhöferstraße 7
10785 Berlin
Tel.: 030-2 63 95 70
Fax: 030-26 39 57 27
E-mail: berlin-amb@mae.etat.lu
Öffnungszeiten Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr

Deutsche Botschaft in Luxemburg
20-22, avenue Emile Reuter
L- 2420 Luxemburg
Tel.: (00 352) 45 34 45-1
Fax: (00 352) 45 56 04

debelux Handelskammer
Manhattan Office Tower
Bolwerklaan 21 / Avenue du Boulevard
B-1210 Brüssel
Tel.: 0032 2 2035040
Fax: 0032 2 2034758
E-mail: ahk@debelux.org

Europäisches Berufsberatungszentrum für Luxemburg
Dasbachstr. 9
54295 Trier
Tel.: 0651 205 3333
Fax: 0651 205 4040
E-mail: Trier.Europaservice@arbeitsamt.de

Länderinformationen:
http://ratgeber-laender.de/ratgeber_luxemburg/

Aministration de l'Emploi Luxembourg (ADEM)
10, rue Bender
L 1229 Luxembourg

Zentralstelle der Arbeitsvermittlung (ZAV)

Zeitarbeitsfirmen:
https://www.ajilon.lu/
https://www.randstad.lu/
http://www.rhconseil.lu
http://www.manpower.lu

Branchenverzeichnisse und Gelbe Seiten:
http://www.editus.lu
http://www.fedil.lu
http://www.abbl.lu

Jobbörsen:
http://www.jobfinder.lu/#/jobs
https://www.editus.lu/fr/emploi
https://www.monster.lu/fr/
https://www.stepstone.de/jobs/Luxemburg.html
https://www.indeed.lu/
https://de.jobs.lu/
http://www.moovijob.com/jobs/?localizations=lu&utm_source=Adem
https://www.lesfrontaliers.lu/
https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage

Zeitungen:
http://www.wort.lu
http://www.tageblatt.lu