Arbeiten in Bulgarien
Hürde Arbeitserlaubnis ist überwunden
Bulgarien konnte 2002 die Früchte einer mehrjährigen Stabilitätspolitik ernten: die Anerkennung als funktionierende Marktwirtschaft, die Einladung des Prager Gipfels zum NATO-Beitritt und dann am 13. Dezember die Festlegung des Zieldatums 2007 für den bulgarischen EU-Beitritt durch den Kopenhagener Gipfel. Der EU-Fortschrittsbericht vom 5. November 2003 bekräftigte erneut, dass Bulgariens Wirtschaft in naher Zukunft dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften der Union gewachsen sein wird. Dabei stand Bulgarien noch im Winter 1995/1996 buchstäblich am Abgrund. Die schwere Wirtschafts- und Bankenkrise dieses "Hungerwinters" folgte einer jahrelangen Ausplünderung des Staats durch seine "gewendeten" Eliten, deren Einfluss immer noch spürbar ist.
Das Bild hat sich seither stark gewandelt. Geringe Inflationsraten (2002: 3,8 Prozent) und ein stabiles über dem europäischen Durchschnitt liegendes Wachstum (2001: 4 Prozent, 2002: 4,8 Prozent) sind nun die Kennzeichen der bulgarischen Wirtschaft. Die Arbeitslosigkeit konnte auf nunmehr circa 13 Prozent gesenkt werden, liegt damit aber immer noch erheblich über dem EU-Durchschnitt.
Arbeitsmarkt
Deutschland ist einer der wichtigsten Handelspartner Bulgariens. Der Außenhandelsumsatz bewegt sich von Rekord zu Rekord und hat 2003 erstmals die Marke von 2 Milliarden Euro übersteigen. Wichtigste Wirtschaftszweige sind: Chemische Industrie, Nahrungsmittel und Nahrungsmittelverarbeitung, Tabakindustrie, Metallindustrie, Maschinenbau, Textilindustrie, Glas- und Porzellanindustrie, Kohleförderung, Stahlproduktion, Energiewirtschaft und Tourismus.
Damit könnte Bulgarien als Arbeitsmarkt auch für deutsche Bewerber allmählich attraktiv werden, denn bisher waren das Interesse verschwindend gering. Das lag allerdings auch daran, dass die auf dem "normalen" bulgarischen Arbeitsmarkt erzielbaren Einkommen für Deutsche kaum einen Anreiz boten und größtenteils immer noch bieten.
Falls Sie für einen bulgarischen Arbeitgeber tätig werden, sollten Sie auf keinen Fall Fragen der Sozialversicherung außer Acht lassen. Sie müssen sich der gesetzlichen Versicherungspflicht in Bulgarien unterziehen. Sobald Sie Ihren Wohnsitz nach Bulgarien verlegt haben, zahlt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr. In der Regel ist deshalb der Abschluß einer deutschen privaten Krankenversicherung empfehlenswert. Bei Ihrer Rückkehr müssen Sie sich sofort um Ihre Weiterversicherung in Deutschland kümmern. Das ist in der Regel problemlos, allerdings dürfen Sie sich damit höchstens drei Monate Zeit lassen, sonst kann Ihr Anspruch auf Versicherung in einer gesetzlich Krankenkasse erlöschen.
Das am 1. Februar 1999 in Kraft getretenen deutsch-bulgarische Sozialabkommen bringt im Bereich der Sozialversicherung den jeweils im anderen Land tätigen Arbeitnehmern erhebliche Erleichterungen. Es sorgt beispielsweise dafür, dass bei der späteren Berechnung Ihrer Rente in Deutschland ein Beitragsjahr in Bulgarien mitberücksichtigt wird.
Arbeit und Aufenthalt
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigen EU-Bürger eine Daueraufenthaltserlaubnis von der zuständigen bulgarischen Ausländer- oder Polizeibehörde. Ausländer sind verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle anzumelden. Bei Hotelaufenthalten übernimmt das Hotel die Anmeldung. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe in Höhe von 200 bis 2.000 BGL.
EU-Bürger brauchen keine Arbeitsgenehmigung für Bulgarien. Sie können sich bei der Arbeitsverwaltung ihres Wohnortes registrieren lassen, die dann im Falle der Arbeitslosigkeit einen persönlichen Aktionsplan zur Arbeitssuche aufstellt.
Weitere Informationen
Deutsche Botschaft in Sofia:
ulica Frederic Jolio-Curie 25
BG -1113 Sofia
Tel: 00359 2 918 38 0
Tel (Konsulat und Visastelle): 00359 2 963 41 01
Fax: 00359 2 963 16 58
Fax (Konsulat): 00359 2 963 08 92
Fax (Visastelle): 00359 2 963 41 17
E-Mail : reg1@sofi.diplo.de
Website: http://www.sofia.diplo.de/
Botschaft der Republik Bulgarien in Berlin:
Mauerstraße 11
10117 Berlin
Tel: 0049 (0)30 201 09 22/26
Fax: 0049 (0)30 208 68 38
E-Mail: info@botschaft-bulgarien.de
Website: http://www.botschaft-bulgarien.de
Ministry of labour and social policy:
2, Triaditza Str.
BG -1051 Sofia
Tel: 00359 2 8119443
Fax: 00359 2 988 44 05; 986 13 18
Е-mail: mlsp@mlsp.government.bg
Website: http://www.mlsp.government.bg/en/index.htm
Nationale Agentur für Beschäftigung - Arbeitsverwaltung:
N°3 Doundoukov blvd
BG - 1000 Sofia
Tel: 00359 2 980 87 19
Fax: 00359 2 986 78 02
E-Mail: az@az.government.bg
Website: http://www.az.government.bg/eng/index_en.asp
Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer:
Fr. Joliot Curie Str. 25 A
BG - 1113 Sofia
Tel : 00359 2 81630 10
Fax : 00359 2 81630 19
E-Mail: ahk-office@ahk-bg.org
Website: http://bulgarien.ahk.de/
Europäisches Berufsberatungszentrum für Bulgarien:
Arbeitsamt Magdeburg
Hohepfortestr. 37
39106 Magdeburg
Tel.: 0391 257 1206
Fax: 0391 257 1207
E-mail: Europaservice@arbeitsamt.de
Länderinformationen:
http://www.bulgarien-ihrpartner.de/land_adress.htm
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